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RI IV Lothar III. und ältere Staufer (1125-1197) - RI IV,2,3

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Christian, Erzbischof von Mainz, Erzkanzler für Deutschland und Reichslegat für Italien, bestätigt den Konsuln der Stadt Fermo alle Rechte und Besitzungen, die sie im Jahr vor der Zerstörung ihrer Stadt besessen haben, und befreit sie für die kommenden fünf Jahre von der Entrichtung des Fodrums und anderer Abgaben gegenüber jedermann, auch gegenüber italienischen oder deutschen Boten des Kaisers.

Überlieferung/Literatur

Hägermann, Urkunden, AfD 14 (1968) 269 no 22.

Kommentar

Zur diplomatischen Kritik dieser im Original erhaltenen Legatenurkunde, die der Leiter der Legatenkanzlei, Magister Robert, verfaßt und geschrieben hat, vgl. Hägermann, a.a.O., 270 f., und Acht, Mainzer UB. II/2, 636 no 388. — Zur Zerstörung von Fermo vgl. Reg. 2197, zum Inhalt auch Regg. 2239 und 2362.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI IV,2,3 n. 2223, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1177-01-03_1_0_4_2_3_451_2223
(Abgerufen am 20.04.2024).