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RI IV Lothar III. und ältere Staufer (1125-1197) - RI IV,2,3

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Erzbischof K(onrad von Mainz), päpstlicher Legat, dankt Abt R(upert) von Tegernsee in einem Schreiben für dessen ihm seit langem bewiesene Freundschaft; er teilt ihm mit, daß sein Freund Abt A(lbert) von Benediktbeuern (Purensis) die Gnade des Papstes (Alexander III.) wieder erlangt habe und mit päpstlichem Schreiben in seine frühere Würde wieder eingesetzt worden sei, ersucht ihn, diesen Abt fortan zu unterstützen, bekundet sein Freude darüber, daß Abt Rupert nach verschiedenen Schwierigkeiten nunmehr wieder bessere Zeiten erlebe und rät ihm dringend, über den Besitz seines Klosters erst dann zu verfügen, wenn er vom Kaiser die Investitur mit den Temporalien erhalten habe; er möge darauf achten, daß niemand diesen Brief sehe.

Überlieferung/Literatur

Simsonsfeld, Geschichte Friedrich Rotbarts, SB.d.bayer.Akad.d.Wiss., phil.-philolog. und hist. Klasse Jg. 1909, 4. Abh., 20 f.; vgl. dazu Plechl, Tegernseer Briefsammlung, DA 11 (1954/55) 439 no 251 (4).

Kommentar

Vgl. dazu Plechl, a.a.O., 448 f.

 

Verbesserungen und Zusätze (2011):

Das Schreiben Erzbischof Konrads von Mainz an Abt Rupert von Tegernsee betreffs der Wiedereinsetzung Alberts von Benediktbeuern als Abt seines Klosters ist nun ediert bei: Plechl – Bergmann, Tegernseer Briefsammlung MG. Briefe VIII, 243 no 213. – Interessant ist in diesem Zusammenhang ein Schreiben eines Anonymus an Abt Albert, in dem dieser gewarnt wird, vor der Erteilung der Investitur mit den Temporalien durch den Kaiser öffentlich über den Klosterbesitz zu verfügen, ed. Plechl – Bergmann, a.a.O., 326 no 294. – In der Angelegenheit des Klosters Benediktbeuern fanden 1178 von Papst Alexander III. angeordnete Untersuchungen statt, aus denen bekannt wurde, dass für Albert ein Gutachten des Papstes, für Wernher ein kaiserliches Votum vorlag. Die Untersuchungen wurden dann nicht weiter geführt, da die Beauftragten (Prior Gernod von Ottobeuren, Abt Wichard von Altenburg und Propst Otto von Raitenbuch) in dem kaiserlichen Augsburg keine positive Stellungnahme für Albert abzugeben wagten, siehe Plechl – Bergmann, a.a.O., 275 no 247.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI IV,2,3 n. 2198, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1175-00-00_1_0_4_2_3_426_2198
(Abgerufen am 18.04.2024).