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RI IV Lothar III. und ältere Staufer (1125-1197) - RI IV,2,2

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Friedrich wird von einer Gesandtschaft des Archidiakons Alard von Cambrai mit Abt Gossichinus von Saint-Ghislain an der Spitze über die Wahl Alards zum Bischof von Cambrai unterrichtet. Die Gesandtschaft weist ein mit dem Mariensiegel des Domkapitels besiegeltes Schreiben vor und beruft sich für die Rechtmäßigkeit der Wahl auf das Zeugnis des Grafen Balduin von Hennegau und anderer Großer des Gebietes von Cambrai. Zugleich verstehen es die Gesandten, die Stimmung bei Hofe durch reiche Geschenke für sich günstig zu gestalten.

Überlieferung/Literatur

Ann. Camerac., MG. SS XVI, 541.

Kommentar

Vgl. Hoeres, Das Bistum Cambrai, 55 ff. - Zur zeitlichen Einordnung vgl. DF. I. 539 (Reg. 1727).

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI IV,2,2 n. 1725, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1167-09-00_1_0_4_2_2_1170_1725
(Abgerufen am 25.04.2024).