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RI IV Lothar III. und ältere Staufer (1125-1197) - RI IV,2,2

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Friedrich investiert die Bewohner von Carpi mit allen Gewohnheitsrechten, die sie seit der Zeit Mathildes (von Canossa) innehaben.

Empfänger:
Carpi

Überlieferung/Literatur

Deperditum ?; erwähnt bei Tiraboschi, Dizionario stati Estensi 1, 140 (unter Hinweis auf eine späte Chronik).

Kommentar

Die zeitliche Einordnung richtet sich nach dem bei Tiraboschi ebenfalls erwähnten Bericht über eine angebliche Firmung der Jugend von Carpi durch Erzbischof Daniel von Böhmen (= wohl Bischof Daniel von Prag, vgl. Regg. 1613 und 1638) im unmittelbaren Anschluß an die Erwähnung des hier behandelten Deperditums (vorher wird von der Belagerung von Mailand 1158 erzählt) sowie außerdem nach dem Itinerar des Kaisers.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI IV,2,2 n. D1624, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1167-02-00_1_0_4_2_2_1067_D1624
(Abgerufen am 29.03.2024).