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RI IV Lothar III. und ältere Staufer (1125-1197) - RI IV,2,2

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Friedrich hält zu Weihnachten einen vielbesuchten Hoftag , auf dem er auf Bitten seines Freundes, König Heinrichs II. von England, mit Zustimmung Papst Paschals III. und auf Rat der weltlichen und geistlichen Fürsten die Erhebung der Gebeine und die Heiligsprechung Karls des Großen vornehmen lassen will (vgl. Reg. 1530). Graf Philipp von Flandern wird hier Lehnsmann des Kaisers, wird mit Cambrai belehnt und erhält für die Flandrer den Frieden zugesichert, sich ungehindert im Reichsgebiet (als Kaufleute) bewegen zu können. Der Graf schließt mit der Königin (Kaiserin Beatrix), seiner Verwandten (Ann. Camerac.: regina neptis, recte: Nichte seines Vaters, des Grafen Dietrich von Flandern) ein ewiges Freundschaftsbündnis, worauf sie ihm ihre immerwährende Unterstützung zusagt. Auf Klagen des Abtes Gilbert von St. Johannes in Valenciennes gegen Graf Balduin von Hennegau wird von den Fürsten zugunsten des Abtes entschieden und als Vollstrecker Bischof Nikolaus von Cambrai bestimmt, der diesem Auftrag später allerdings nicht nachkommt.

Empfänger:
Hoftag

Überlieferung/Literatur

Zum Hoftag allgemein vgl. Chron, reg. Col., ed. Waitz, MG. SS rer. Germ. in us. schol., 116 und Sigeb. Cont Aquicinct., MG. SS VI, 411 sowie Regg. 1530 und 1539; zur Belehnung des Flandrens vgl. Ann. Camerac., MG. SS XVI, 538, Ann. Blandinienses, MG. SS V, 29 (zu 1164), Ann. Laubienses, MG. SS IV, 24 und Sigeb. Auct. Aquicinense, MG. SS VI, 398 (zu 1164); zur Klage des Abtes von Valenciennes vgl. Iacobi de Guisia Annales Hanoniae l. XVII cap. 15, MG. SS XXX/1, 211 f.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI IV,2,2 n. 1526, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1165-12-25_1_0_4_2_2_968_1526
(Abgerufen am 29.03.2024).