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RI IV Lothar III. und ältere Staufer (1125-1197) - RI IV,2,2

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Friedrich setzt bei seiner Abreise über die Alpen Markward von Grumbach als Bevollmächtigten des Reiches über alle Lombarden ein. Dieser verfügt für alle Mailänder (tam civibus quam rusticis) radikale Beschränkungen der Jagd und des Fischfangs.

Überlieferung/Literatur

Gesta Fed. I., ed. Holder-Egger, MG. SS rer. Germ. in us. schol., 59 (zu November).

Kommentar

Es wäre durchaus denkbar, daß sich die Datierung in der Quelle auf die von Markward erlassenen Verfügungen bezieht; die Abreise des Kaisers erfolgte jedenfalls Ende September/Anfang Oktober (Reg. 1412). Markward war damit offenbar höchstrangiger Vertreter des Reiches in Italien, vgl. dazu Regg. 1399 und 1412 sowie Hausmann, Grumbach, FS. Pivec (1966) 187.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI IV,2,2 n. 1411, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1164-09-00_1_0_4_2_2_853_1411
(Abgerufen am 19.04.2024).