RI IV Lothar III. und ältere Staufer (1125-1197) - RI IV,2,2
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Friedrich nimmt das Zisterzienserkloster Chiaravalle unter Abt Petrus (richtig wohl: Trasimundus) mit seinen Besitzungen und Rechten in seinen Schutz 〈und befreit es vom Kalumnieneid, von den Rechtsgewohnheiten der Städte Mailand und Pavia sowie vom gerichtlichen Zweikampf.〉 - Unter Heranziehung von DF. I. 101 (Reg. 291) oder DF. I. *460 (Reg. 1403) verfaßt von CE. Ex quo creator altissimus .
- Incipit:
- Ex quo creator altissimus
- Schreiber:
- Unter Heranziehung von DF. I. 101 (Reg. 291) oder DF. I. *460 (Reg. 1403) verfaßt von CE
- Empfänger:
- Chiaravalle unter Abt Petrus (richtig wohl: Trasimundus)
Überlieferung/Literatur
Kop.: Empfängerentwurf für das DF. II. B.-Ficker Reg. 1643 von 1226 Juli auf einem Einzelpergamentblatt, Staatsarchiv Mailand (C). Drucke: Stumpf, Acta ined. 551 no 390; MG. DF. I. 461. Reg.: Stumpf 4567a zu ca. 1186.
Kommentar
Der Empfänger ist das von Bernhard von Clairvaux gegründete Zisterzienserkloster Chiaravalle südlich bei Mailand. Die in spitze Klammern gesetzten Teile sind spätere Hinzufügungen (für das DF. II.), die wohl nicht im DF. I. standen. Der Name des Abtes - Petrus - gehört in die Zeit Friedrichs II., er steht auf Rasur über Bonus Iohannes, der Abt zur Zeit Ottos IV. (vgl. B.-Ficker Reg. 394) war; im DF. I. muß hier Trasimundus gestanden sein. - Die zeitliche Einordnung resultiert aus der Diktatbestimmung, vgl. dazu Herkenrath, Zwei Notare, MIÖG 73 (1965) 258, Riedmann, Reichskanzlei, MIÖG 76 (1968) 54 sowie Zinsmaier, Die Urkunden Philipps von Schwaben und Ottos IV. 75.
Nachträge
Empfohlene Zitierweise
RI IV,2,2 n. 1404, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1164-09-00_1_0_4_2_2_846_1404
(Abgerufen am 25.04.2024).