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RI IV Lothar III. und ältere Staufer (1125-1197) - RI IV,2,2

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Unter Berufung auf Reg. 955 erteilt Markgraf Otto von Brandenburg seine Zustimmung und Vollmacht zur Übertragung des an Rudolf von Jerichow verlehnten, von diesem aber zurückgestellten Dorfes Damme an das Domkapitel von Brandenburg unter Propst Wibert, wobei die Zehnten an Bischof Wilmar von Brandenburg fallen sollen.

Empfänger:
Zustimmung Vollmacht

Überlieferung/Literatur

Erwähnung in der Urkunde Markgraf Ottos von 1164 Juni 2, Heinemann, CD. Anhalt. 1, 354 no 487, wobei auf DF. I. 328 für die Brandenburger Kirche (= Reg. 955) Bezug genommen wird.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI IV,2,2 n. 1365, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1164-06-02_1_0_4_2_2_807_1365
(Abgerufen am 28.03.2024).