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RI IV Lothar III. und ältere Staufer (1125-1197) - RI IV,2,2

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Friedrich schreibt den Konsuln und dem Volk von Treviso , er bedauere die Bedrückungen, die ihnen seine Boten ohne seinen Auftrag zugefügt haben, bestätigt die derzeitigen Konsuln und das Recht der freien Wahl dieser Amtsträger, gewährt ihnen das Befestigungsrecht, stellt ihre Geiseln zurück, befreit sie von der Verpflichtung zur Teilnahme am Feldzug gegen Sizilien sowie derzeit von der Leistung des Fodrums, erteilt ihnen bestimmte Baurechte an Reichsstraßen (Porticus in viis regalibus edificare et perpetuo possidere, ita tamen, ut non sint solaria, vobis omnibus concedimus.), enthebt die Kaufleute von Zinszahlungen an das Reich und übergibt ihnen die durch seine Boten entfremdeten Regalien. - Vermutlich in der Kanzlei entstanden; SI. laut B. Cupientes civitatem vestram .

Incipit:
Cupientes civitatem vestram
Empfänger:
Treviso

Überlieferung/Literatur

Kop.: Notarielle Abschrift von 1178, Archiv des Domkapitels zu Treviso (B). Drucke: Ficker, Forschungen 4, 182 no 139; MG. DF. I. 444. Faks.: Giovanni Netto in der von der Cassa di Risparmio della Marca Trivigiana herausgegebenen Zeitschrift "Ca' Spineda" no 1, 1972, 15. Reg.: Stumpf 4540 zu 1164 Mai.

Kommentar

Die zeitliche Einordnung ergibt sich aus den inhaltlichen Bezügen auf die Zeit des Aufblühens der Lega Veronese; vgl. zum D. Opll, Stadt und Reich 446 f.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI IV,2,2 n. 1362, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1164-05-00_1_0_4_2_2_804_1362
(Abgerufen am 16.04.2024).