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RI IV Lothar III. und ältere Staufer (1125-1197) - RI IV,2,2

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Friedrich nimmt das Kloster S. Trinità dell'Fonte Benedetta in der Grafschaft Arezzo unter Abt Grifo in seinen Schutz, bestätigt ihm die angeführten Besitzungen und verbietet, im Kloster ohne Zustimmung des Abtes einen fremden Mönch zu weihen oder zu installieren, behält sich jedoch in allem die kaiserlichen Gerechtsame vor. - Rainaldus sanctę Coloniensis ecclesię electus et Italię archicanc. ; verfaßt und geschrieben von RH, von einem Fälscher des 12. oder frühen 13. Jh. an mehreren Stellen interpoliert; SI. D. Noscat universorum Christi .

Originaldatierung:
(non. novembr., apud Nouam Laudam)
Incipit:
Noscat universorum Christi
Schreiber:
verfaßt und geschrieben von RH, von einem Fälscher des 12. oder frühen 13. Jh. an mehreren Stellen interpoliert
Empfänger:
S. Trinità dell'Fonte Benedetta
Kanzler:
Rainaldus sanctę Coloniensis ecclesię electus et Italię archicanc.

Überlieferung/Literatur

Orig.: Staatsarchiv Florenz (A). Drucke: Stumpf, Acta ined. 511 no 359; MG. DF. I. 406. Reg.: Stumpf 3987a.

Kommentar

Zum Ausmaß der Verfälschungen vgl. die Rekonstruktion des ursprünglichen Wortlautes im Anmerkungsapparat der DD.-Ausgabe. - Zum D. vgl. von der Nahmer, Reichsverwaltung in Toscana, 36 und 53; es ist in jedem Fall Ausdruck der Legatentätigkeit Rainalds von Dassel im Gebiet von Arezzo im Sommer 1163, vgl. dazu etwa Regg. 1232 -1235.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI IV,2,2 n. 1256, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1163-11-05_1_0_4_2_2_698_1256
(Abgerufen am 18.04.2024).