Regestendatenbank - 201.916 Regesten im Volltext

RI IV Lothar III. und ältere Staufer (1125-1197) - RI IV,2,2

Sie sehen den Datensatz 710 von insgesamt 1250.

Friedrich bestätigt der Gemeinde Brenzone am Gardasee die Freiheit von verschiedenen Verkehrs- und Handelsabgaben, von der Einquartierung von Truppen mit Ausnahme des Herrschers, des weiteren das freie Verfügungsrecht über ihre Besitzungen und die Höhe der Bannzahlungen, verpflichtet sie zu einer jährlichen Zahlung an den Pfalzgrafen (Otto von Wittelsbach) und nimmt sie in seinen Schutz.

Empfänger:
Brenzone

Überlieferung/Literatur

Deperditum; erwähnt in einem Schreiben Karls V. von 1543 Juli 4 und mehreren Zeugenverhören, ed. Scheffer-Boichorst, Zur Geschichte des 12. und 13. Jh., 55 ff., besonders 58; MG. DF. I. *1125; Stumpf Reg. 3986.

Kommentar

Es ist nicht mit letzter Sicherheit zu entscheiden, ob alle erwähnten Vorrechte schon im DF. I. oder erst in der Bestätigung durch Friedrich II. von 1236 April (B.-Ficker Reg. 2190) enthalten waren. Die Erwähnung des Pfalzgrafen gehört jedenfalls in die Zeit Barbarossas, hatte der Kaiser doch die Grafschaft Garda nach der Kapitulation Turisendos von Verona an den Wittelsbacher verliehen, vgl. dazu Regg. 1228 und 1251.

Nachträge

Nachtrag einreichen
Einreichen
Empfohlene Zitierweise

RI IV,2,2 n. D1252, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1163-10-00_2_0_4_2_2_694_D1252
(Abgerufen am 20.04.2024).