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RI IV Lothar III. und ältere Staufer (1125-1197) - RI IV,2,2

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Friedrich urkundet für die Herren von Robbio .

Empfänger:
Robbio

Überlieferung/Literatur

Deperditum; die Existenz ergibt sich aus der Diktatuntersuchung von MG. DF. I. 737, vgl. dazu Herkenrath, Reichskanzlei 1174 bis 1180, 163 ff.

Kommentar

Die vermutliche zeitliche Einordnung resultiert aus der von Reinald C aus dem Codex Udalrici übernommenen Publicatio, die erst wieder nach der Rückkehr nach Deutschland verwendet wurde (vgl. etwa DF. I. 395 = Reg. 1187), vgl. Herkenrath, a. a. O., 164 und mündliche Hinweise von Herrn Kollegen Herkenrath.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI IV,2,2 n. D1188, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1163-03-00_1_0_4_2_2_630_D1188
(Abgerufen am 24.04.2024).