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RI IV Lothar III. und ältere Staufer (1125-1197) - RI IV,2,2

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Friedrich teilt dem Klerus, den Konsuln und dem Volk von Avignon mit, daß er ihrem Bischof Gaufrid und dessen Kirche seinen Schutz verliehen und sie ausschließlich dem Reich unterstellt habe, bestätigt die Rechte und Freiheit ihrer Stadt, sieht ihnen auf Bitten des Bischofs die Mißachtung seines Befehls, an den Hof zu kommen, nach und verbietet ihnen, auf den Gütern des Bischofs und seiner Kirche ohne deren freiwillige Zustimmung neue Gebäude zu errichten oder neue Abgaben einzuheben. - Geschrieben von kanzleifremder Hand; SP. D. Devotionis vestrę fidelitas .

Incipit:
Devotionis vestrę fidelitas
Schreiber:
Geschrieben von kanzleifremder Hand
Empfänger:
Avignon

Überlieferung/Literatur

Orig.: Departementalarchiv Avignon (A). Drucke: Gallia Christ. noviss. 7, 76 no 263; MG. DF. I. 330. Reg.: Stumpf 3909.

Kommentar

Die zeitliche Einordnung ergibt sich aus dem inhaltlichen Zusammenhang mit DF. I. 329 (Reg. 956). - Die Schrift dieses Mandates weist Ähnlichkeiten mit der von DF. I. 437 (Reg. 1343) auf, vgl. Koch, Reichskanzlei, 80.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI IV,2,2 n. 957, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1161-06-00_1_0_4_2_2_399_957
(Abgerufen am 23.04.2024).