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RI IV Lothar III. und ältere Staufer (1125-1197) - RI IV,2,2

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Magister Johannes, (Legat Kaiser Friedrichs für das Gebiet von Ferrara und Kapellan), überträgt dem Malastunda und dem Atingellus für sie, ihre Söhne und ihre Verwandten die genannten Besitzungen in Curizolo zu denselben Bedingungen - d. h. einer Zinszahlung an die Kirche von Ravenna - wie in Reg. 915.

Empfänger:
Ravenna

Überlieferung/Literatur

Federici - Buzzi, Reg. della chiesa di Ravenna 1, 30 no 39.

Kommentar

Diese Urkunde steht - geschrieben von derselben Hand wie Reg. 915 - auf demselben Stück Pergament wie Reg. 915. Daraus ergibt sich auch die sichere Identifizierung des genannten Magisters Johannes mit dem gleichnamigen Legaten des Kaisers. - Vgl. des weiteren auch Reg. 931.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI IV,2,2 n. 917, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1160-09-29_1_0_4_2_2_359_917
(Abgerufen am 24.04.2024).