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RI IV Lothar III. und ältere Staufer (1125-1197) - RI IV,2,2

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Friedrich setzt die Friedensbedingungen für die zur Kapitulation bereiten Cremasken endgültig fest: Danach müssen sie ihre Stadt übergeben und dürfen unter Mitnahme ihrer Habe, die sie auf einmal tragen können, mit Frauen und Kindern frei abziehen. Den unter ihnen befindlichen Mailändern und Brescianern wird das Leben geschenkt.

Überlieferung/Literatur

Rahewini Gesta Frid. l. IV cap. 72, ed. Waitz - Simson, MG. SS rer. Germ. in us. schol., 317.

Kommentar

Zu den Bedingungen vgl. schon Reg. 805.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI IV,2,2 n. 808, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1160-01-21_1_0_4_2_2_250_808
(Abgerufen am 25.04.2024).