RI IV Lothar III. und ältere Staufer (1125-1197) - RI IV,2,2
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Friedrich setzt die Friedensbedingungen für die zur Kapitulation bereiten Cremasken endgültig fest: Danach müssen sie ihre Stadt übergeben und dürfen unter Mitnahme ihrer Habe, die sie auf einmal tragen können, mit Frauen und Kindern frei abziehen. Den unter ihnen befindlichen Mailändern und Brescianern wird das Leben geschenkt.
Überlieferung/Literatur
Rahewini Gesta Frid. l. IV cap. 72, ed. Waitz - Simson, MG. SS rer. Germ. in us. schol., 317.
Kommentar
Zu den Bedingungen vgl. schon Reg. 805.
Nachträge
Empfohlene Zitierweise
RI IV,2,2 n. 808, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1160-01-21_1_0_4_2_2_250_808
(Abgerufen am 25.04.2024).