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RI IV Lothar III. und ältere Staufer (1125-1197) - RI IV,2,2

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Friedrich empfängt eine stadtrömische Gesandtschaft, Vertreter des Senates und des Volkes von Rom, durchaus gnädig und entläßt sie nach Leistung des Gehorsamseides reich beschenkt. Als Gesandte gibt er ihnen Pfalzgraf Otto (von Wittelsbach), Magister Heribert, Propst von Aachen und Graf Guido von Biandrate mit, die zum einen die Vereinbarungen über die Einsetzung des Senates und die Annahme des Stadtpräfekten zum Ende bringen, zum anderen die Verhandlungen mit dem Papst über die früher erörterten Punkte wiederaufnehmen sollen.

Überlieferung/Literatur

Rahewini Gesta Frid. l. IV cap. 49, vgl. 50, ed. Waitz - Simson, MG. SS rer. Germ. in us. schol., 289, Boso, ed. Duchesne, 400 (nennt Guido von Biandrate); vgl. auch Reg. 739.

Kommentar

Zur stadtrömischen Gesandtschaft vgl. schon oben Reg. 723 sowie Maccarrone, Papato e Impero, 305 Anm. 64. Aus Rahewin IV/34 wissen wir, daß die kaiserlichen Gesandten die politische Lage in Rom dergestalt nutzen sollten, entweder mit dem Papst oder mit der Stadt Rom ein Übereinkommen zu erzielen. - Zur verfassungsgeschichtlichen Interpretation der Aufgaben der kaiserlichen Boten in Rom vgl. Petersohn, Seu de recipiendo prefecto, FS. Heinz Löwe zum 65. Geburtstag, hg. von K. Hauck (1978) 397 ff. Deren Entsendung (vgl. dazu auch den Hinweis in Reg. 739) erst nach dem 1. August - und damit die spätestmögliche zeitliche Einordnung des vorliegenden Regests - ergibt sich aus der Nennung des Wittelsbachers in DF. I. 279 (= Reg. 744).

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Empfohlene Zitierweise

RI IV,2,2 n. 745, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1159-06-00_1_0_4_2_2_187_745
(Abgerufen am 28.03.2024).