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RI IV Lothar III. und ältere Staufer (1125-1197) - RI IV,2,2

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Friedrich investiert den an den Hof gekommenen Propst Gregor von Sant' Evasio zu Casale Monferrato als königlichen Propst mit den Regalien, nimmt die Kirche in seinen Schutz und bestätigt das Gut, das sie von König Liutprand erhalten hat, sowie die genannten anderen Güter, befreit sie vorbehaltlich der kaiserlichen Gerechtsame von allen öffentlichen Abgaben außer an den Kaiser und gewährt ihr eine Verjährungsfrist von 100 Jahren bei der Rückerwerbung von entfremdeten Besitzungen. - Reinaldus sacri palacii imperialis canc. ; verfaßt und geschrieben von RG; SI. D. Notum habeant fideles .

Originaldatierung:
(kal. febr., in territorio Verzellensi apud castrum Aucimianvm)
Incipit:
Notum habeant fideles
Schreiber:
verfaßt und geschrieben von RG
Empfänger:
Sant' Evasio zu Casale Monferrato
Kanzler:
Reinaldus sacri palacii imperialis canc.

Überlieferung/Literatur

Orig.: Kapitelarchiv Casale Monferrato (A). Drucke: Gabotto - Fisso, Le carte dello archivio capitolare di Casale Monferrato, BSSS 40 (1907) 31 no 21; MG. DF. I. 255. Reg.: Stumpf 3840.

Kommentar

Das vorliegende D. ist die älteste bekannte Kaiserurkunde für die Casaleser Kirche, deren Gründung man auf Liutprand zurückführte, wobei noch nicht auf die erst später entstandene, angebliche Bleitafel dieses Königs im Kapitelarchiv zu Casale Monferrato, sondern auf die Vita sancti Evasii Bezug genommen wurde, vgl. dazu Brühl, Studien zu den langobardischen Königsurkunden, 125 f. - 1196 berief sich der Vertreter der Gemeinde Casale in einem Rechtsstreit mit dem Bistum Vercelli u. a. auf dieses D., vgl. Ficker, Forschungen 4, no 192. - Zu den Beziehungen Friedrichs zu dem Kollegiatstift vgl. Opll, Amator ecclesiarum, MIÖG 88 (1980) 77 f., zu denen zur Stadt Casale Monferrato Opll, Stadt und Reich, 227 ff.

 

Verbesserungen und Zusätze (2011):

Die – wohl finanzielle – Unterstützung, welche Friedrich Barbarossa nach den Hinweisen im Nekrolog der Propsteikirche von Sant’Evasio zu Casale Monferrato den Bauarbeiten am dortigen Kreuzgang angedeihen ließ, könnte sich nach dem Nachweis für den Bestand dieses Bauwerks zum Jahr 1161 etwa in die Zeit des kaiserlichen Privilegs für diese Kirche vom 1. Februar 1159 (DF.I. 255) datieren lassen, vgl. dazu Settia, Casale e il duomo, in: Il duomo di Casale Monferrato. Storia, arte e vita liturgica (2000) 21 f., sowie die Erläuterungen zu Reg. 3325.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI IV,2,2 n. 662, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1159-02-01_2_0_4_2_2_104_662
(Abgerufen am 18.04.2024).