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RI IV Lothar III. und ältere Staufer (1125-1197) - RI IV,2,2

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Friedrich schließt mit den Mailändern einen Vertrag über die Unterwerfung ihrer Stadt, nach dem er diese gegen eine Buße von 120 Mark gemeinsam mit Crema unter folgenden Bedingungen wieder in seine Gnade aufnimmt: Die Mailänder werden den Wiederaufbau von Como und Lodi nicht verhindern, dem Kaiser eine Pfalz in der Stadt errichten, die auch seinen Abgesandten zur Verfügung stehen soll, ihm einen Treueid leisten, 9000 Mark in Silber, Gold oder Münzen an ihn, die Kaiserin und den Hof entrichten, 300 Geiseln stellen und auf die usurpierten Regalien verzichten. Der Kaiser erkennt die Konsulatsverfassung an, auf die er allerdings ab dem nächsten Jahr Einfluß nehmen wird, sagt zu, zwischen Mailand, Tortona, Crema und der Isola Comacina auf der einen und Cremona, Pavia, Novara, Como, Lodi und Vercelli auf der anderen Seite Frieden stiften zu wollen und die Belagerung spätestens am dritten Tag nach der Stellung der Geiseln aufzuheben. Schließlich verbietet er den Mailändern, in Como, Lodi und bei den Bewohnern der Grafschaft Seprio, die ihm erst kürzlich den Treueid geleistet haben, Beiträge zu ihrer Buße einzuheben. - Rainaldus canc. vice Frederici Coloniensis archiep. et archicanc. ; verfaßt von König Vladislav von Böhmen, geschrieben vom Historiographen Vinzenz von Prag. Haec est conventio .

Originaldatierung:
(prima die mensis septembris)
Incipit:
Haec est conventio
Schreiber:
verfaßt von König Vladislav von Böhmen, geschrieben vom Historiographen Vinzenz von Prag
Empfänger:
Mailändern
Kanzler:
Rainaldus canc. vice Frederici Coloniensis archiep. et archicanc.

Überlieferung/Literatur

Kop.: Rahewini Gesta Friderici III cap. 47 (41); Abschrift aus dem Anfang des 13. Jh. ms. 1110 f. 6', Bibliothèque de I'Arsénal zu Paris (P). Drucke: MG. Const. 1, 241 no 174; Gesta Friderici, ed. Waitz - Simson, MG. SS rer. Germ. in us. schol., 221; Freiherr vom Stein-Gedächtnisausgabe 17, ed. Schmale (2 1974) 494; MG. DF. I. 224. Reg.: Stumpf 3818.

Kommentar

Zu den Verhandlungen, die zu diesem Vertrag führten und an deren Durchführung namhafte Fürsten des Reiches beteiligt waren, vgl. Reg. 580. Die Entstehung der Urkunde schildert Vinzenz von Prag, MG. SS XVII, 674 ff. Aus Vinzenz' Bericht, der vom vorliegenden Wortlaut mehrfach abweicht, kann aber nicht auf mehrere Stufen bei der Entstehung des Vertragswerkes geschlossen werden, vgl. dazu Riedmann, Verträge 63 ff. - Zu den Bewohnern des Seprio vgl. auch Reg. 588. - Zur Ausführung der Bestimmungen vgl. Reg. 583. - Zum Inhalt vgl. zuletzt Opll, Stadt und Reich, 327.

Nachträge

Nachträge (1)

Nachtrag von Dr. Ferdinand Opll, eingereicht am 20.11.2019.

ERGÄNZUNG ZUM KOMMENTAR:

In der Datierung einer Urkunde Bischof Karls von Turin für das Hospital auf dem Großen St. Bernhard, die 1158 in Turin ausgestellt wurde - siehe dazu Paolo Buffo, Due diplomi originali di Carlo, vescovo di Torino (1153 e 1158), Bollettino storico-bibliografico subalpino 112/1 (2014) 247-259, hier 258 Nr. 2 -, wird bei der Nennung des Kaisers auf die damalige Belagerung von Mailand hingewiesen: "... Frederico vero illustrissimo semper augusto imperatore regnante et Mediolanum obsidente."

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Empfohlene Zitierweise

RI IV,2,2 n. 581, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1158-09-01_1_0_4_2_2_23_581
(Abgerufen am 19.03.2024).