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RI IV Lothar III. und ältere Staufer (1125-1197) - RI IV,2,2

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Friedrich schreibt den Konsuln und dem Volk von Savona , daß er ihre mit seinem Legaten an den Hof gekommenen Gesandten Ubertus und Baldus stellvertretend für sie investiert und ihnen die Besitzungen und die Freiheit, die ihnen nach ihrem Privileg zusteht, vor den Fürsten, jedoch unter Vorbehalt der kaiserlichen Gerechtsame, bestätigt habe. - Legatus noster, quem .

Incipit:
Legatus noster, quem
Empfänger:
Savona

Überlieferung/Literatur

Deperditum als um DH. II. 303, vgl. die Vorbemerkung zum D. - Die Entsendung von kaiserlichen Legaten nach Savona wird auch in den Ann. Ianuenses I, ed. Belgrano, Fonti per la storia d'Italia 11, 52 (vgl. Reg. 633) erwähnt. Sie gehörte zu den Maßnahmen, die der Kaiser nach dem Reichstag von Roncaglia traf, um die dort beschlossene Regalienpolitik durchzusetzen. - Vgl. zu diesem Schreiben auch Haverkamp, Herrschaftsformen, 491 sowie zuletzt Opll, Stadt und Reich, 427 mit Anm. 10. - Nach Puncuh - Rovere, I Registri della Catena 1, 14 (Vorbemerkung) dürfte es sich bei dem Legaten Baldus wohl um den damaligen Savoneser Konsul Baldo Vicio gehandelt haben.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI IV,2,2 n. D639, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1158-00-00_1_0_4_2_2_81_D639
(Abgerufen am 19.04.2024).