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RI IV Lothar III. und ältere Staufer (1125-1197) - RI IV,2,1

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Vor Friedrich ergeht unter Zustimmung der anwesenden Fürsten, Edelfreien und Ministerialen ein Fürstenspruch im Streit zwischen Erzbischof Wichmann von Magdeburg und dem Sohn des Schultheißen Hathemar, Siegfried, nach dem dieser die Präfektur und das Stadtregiment von Magdeburg (prefecturam et regimen Magdeburgensis civitatis) nicht als väterliches Lehen nach Erbrecht beanspruchen darf.

Empfänger:
Fürstenspruch Präfektur Stadtregiment Magdeburg

Überlieferung/Literatur

Erwähnt in der Urkunde Erzbischof Wichmanns von 1159 Juni 28, ed. Israël-Möllenberg, UB. Erzstift Magdeburg 1, 371 no 298.

Kommentar

Die zeitliche Einordnung ergibt sich daraus, daß eine solch lokale Angelegenheit wohl während eines Aufenthalts des Kaisers zu Magdeburg zur Verhandlung kam; da Friedrich als Kaiser bezeichnet wird, bietet sich die Zeit um Weihnachten 1157 (vgl. Reg. 510) an.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI IV,2,1 n. 513, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1157-12-00_2_0_4_2_1_515_513
(Abgerufen am 28.03.2024).