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RI IV Lothar III. und ältere Staufer (1125-1197) - RI IV,2,1

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Friedrich erteilt seine Zustimmung zur Verleihung eines Jahrmarktes an die Michaelskirche zu (Schwäbisch-)Hall durch Bischof Gebhard von Würzburg kraft bischöflicher und herzoglicher Autorität, der jeweils durch sieben Tage vor und nach dem Fest des hl. Michael (September 29) abgehalten werden soll und zu dem 14 Tage vor und nach dem Markttermin sicheres Geleit gewährt wird.

Empfänger:
Michaelskirche (Schwäbisch-)Hall Gebhard Würzburg

Überlieferung/Literatur

Erwähnung in einer Urkunde Bischof Gebhards von Würzburg von 1156 Februar 10, ed. Wirtemberg. UB. 2, 102 no 354.

Kommentar

Vgl. Simonsfeld, Jahrbücher 538 f. Anm. 77. - Decker-Hauff, Haller Kirchweih-Urkunde, Schwäb. Heimat 3/4 (1956) 81 f. glaubte nachweisen zu können, daß die Urkunde nur in überarbeiteter Form aus dem 13. Jahrhundert vorliegt, aber auf einer echten Grundlage von 1156 basiert. Dagegen zeigt jetzt Johanek, Markt von Schwäbisch Hall, künftig: Württembergisch Franken 64 (1980) auf, daß es sich bloß um eine formale Fälschung aus der Zeit bald nach 1156 handelt. An der Authentizität des Inhalts ist jedenfalls nicht zu zweifeln.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI IV,2,1 n. 385, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1156-02-10_1_0_4_2_1_387_385
(Abgerufen am 25.04.2024).