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RI IV Lothar III. und ältere Staufer (1125-1197) - RI IV,2,1

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Friedrich (?) verfügt, daß bei Versäumung der Mutung eines Lehens innerhalb von Jahr und Tag, bei dem der Treueid zu leisten ist (si tale sit beneficium, ut fidelitas sit praestanda), das Lehen aberkannt werden soll, wie es von altersher mit Ausnahme von Mailand üblich ist, daß Veräußerungen von Lehen vom Lehnsherrn für ungültig erklärt werden können, regelt die finanzielle Ablöse der Verpflichtung der Vasallen, mit ihren Lehnsherrn am Romzug des Königs teilzunehmen, und bestimmt, daß ein einem Geistlichen verliehenes Lehen, das nicht nur der Person, sondern auch der Kirche verliehen ist und dieser durch Schuld verliert, zu dessen Lebzeiten dem König heimfält, danach aber an den Nachfolger des Geistlichen gelangt.

Empfänger:
Lehen

Überlieferung/Literatur

Deperditum?; MG. Const. 1, 208 no 149.

Kommentar

Der vorliegende Text stellt eine Wiedergabe des Inhalts von DF. I. 91 (Reg. 255) dar, die durch Glossen ergänzt ist. Obwohl gegen die Angabe des Druckes festzuhalten ist, daß keine der Handschriften in der Überschrift das Gesetz einem König Friedrich zuschreibt, sondern vielmehr ein König Konrad genannt ist, vgl. Lehmann, Das langobard. Lehnrecht 77 Anm. 1 und 168 mit Anm. 4, dürfte es aus den genannten inhaltlichen Übereinstimmungen in die Zeit Friedrichs I., und zwar zum Hoftag von Roncaglia im Dezember 1154, zu setzen sein. Da es trotz Simonsfeld, Jahrbücher 261 Anm. 216 nicht ganz sicher ist, daß der vorliegende Text nicht doch auf ein Deperditum Friedrichs I. zurückgeht (vgl. die Vorbemerkung zu DF. I. 91), wurde das Dokument mit eigener Nummer in die Reg. Imp. aufgenommen. - Zur Bestimmung über die finanzielle Ablösung der Heerfahrtsverpflichtungen von Vasallen vgl auch das Abkommen der Vasallen von Vercelli mit ihrem Bischof von 1154 Mai 15 und das des Königsboten Berthold mit Bischof Johann von Padua von 1154 Oktober 30 (s. Reg. 246).

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI IV,2,1 n. D256, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1154-12-00_1_0_4_2_1_256_D256
(Abgerufen am 28.03.2024).