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RI IV Lothar III. und ältere Staufer (1125-1197) - RI IV,2,1

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Bischof Stephan von Metz bittet Abt Wibald von Stablo , daß er den König veranlassen möge, das ihm und der Kirche zugefügte Unrecht, das auch durch die Vermittlung Abt Bernhards von Clairvaux nicht aus der Welt geschafft sei, zu beseitigen.

Empfänger:
Stephan Metz Wibald Stablo

Überlieferung/Literatur

Epp. Wibaldi, ed. Jaffé, Mon. Corb. 551 no 413.

Kommentar

Bei dem erwähnten Unrecht handelt es sich um die Kämpfe in Lothringen zwischen den Metzern und ihren Gegnern, bei denen jene am 28. Februar 1153 eine schwere Niederlage erlitten hatten. Erzbischof Hillin von Trier bat Bernhard von Clairvaux um seine Vermittlung, mit der aber der Metzer offenbar nicht zufrieden war. Aus dem Todestag Bernhards (1153 August 20) ergibt sich der terminus ante quem. Vgl. dazu Simonsfeld, Jahrbücher 182 f. mit Anm. 116 sowie Parisse, La noblesse Lorraine 2, 717 f.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI IV,2,1 n. 189, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1153-02-28_1_0_4_2_1_189_189
(Abgerufen am 19.04.2024).