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RI IV Lothar III. und ältere Staufer (1125-1197) - RI IV,1,2

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Konrad bekundet dem Präfekten, den Konsuln, Kapitanen und allen Einwohnern von Rom (prefecto urbis, consulibus, capitaneis et omni populo Romano) seine Befriedigung über ihre treue Gesinnung ihm gegenüber, die aus dem seit seiner Rückkehr vom Kreuzzug (Ierosolymitana expeditione) eingelangten Brief hervorgeht, und verspricht, sie entsprechend zu belohnen. Er teilt ihnen mit, daß die Italienfahrt (expeditionem Ytalicam), zu der sie ihn aufforderten, auf Hoftagen zu Regensburg und Würzburg (… primo quidem in celebri curia Rathisbone, secundo in civitate Erbipoli) mit großer Zustimmung seiner Fürsten und aller Ritter beschlossen wurde und er sie nach Herstellung von Ordnung und Frieden in den übrigen Teilen seines Reiches antreten und sich um die Angelegenheiten Italiens und Roms unter Belohnng der Getreuen und Bestrafung der Rebellen kümmern werde (… ut tam fidelibus gratiam quam rebellibus penam … retribuere valeamus). Näheres werden ihnen seine Abgesandten, der Kanzler seines Hofes und Elekt Arnold von Köln sowie Abt Wibald von Corvey (und Stablo) und der Notar Heinrich, mitteilen, die sie gebührend empfangen und geleiten und deren Anordnungen sie ausführen sollen.

Überlieferung/Literatur

Kop.: Archives de l´État à Liège, Abschrift aus der Mitte des 12. Jahrhunderts in Wibalds Briefbuch (B). Drucke: Epp. Wibaldi Nr. 345 = MGH Nr. 340; MGH DKo.III. 262. Reg.: Stumpf 3592.

Kommentar

Die im Brief genannten Adressaten, die älteren kommunalen Strukturen entsprechen, zeigen nach Strothmann, Kaiser und Senat 67, daß Konrad nicht gewillt war, den Senat von Rom formal anzuerkennen. Trotz der von Schulz, Denn sie lieben 156, vermerkten propäpstlichen Orientierung in der personellen Zusammensetzung der Gesandtschaft spricht das Schreiben mit der Erwähnung ihrer aus ihren Briefen hervorgehenden treuen Gesinnung und dem Versprechen, sie entsprechend zu belohnen, doch für eine freundliche Einstellung Konrads zu den Römern, vgl. Niederkorn, Thessalonike 227.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI IV,1,2 n. 760, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1151-09-17_6_0_4_1_2_762_760
(Abgerufen am 28.03.2024).