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RI IV Lothar III. und ältere Staufer (1125-1197) - RI IV,1,2

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Konrad teilt Abt K(onrad) von Tegernsee (Tegrinse) mit, daß er wunschgemäß (sicut rogasti) dem Pfalzgrafen (Otto IV. von Wittelsbach) die Beendigung der Feindseligkeiten gegen das Kloster befohlen habe, desgleichen dem Grafen (Engelbert) von Wasserburg (Wascerburch), den er andernfalls kraft eines Fürstenurteils (iudicio principum) bestrafen werde, die Rückgabe des Tegernseer Weines (… ut vinum tuum sine omni contradictione reddat). Außerdem empfiehlt er seinen Kapellan O(tto oder Odalrich/Ulrich) für eine Pfründe.

Überlieferung/Literatur

Kop.: Bayerische Staatsbibliothek München, in der sog. „Tegernseer Briefsammlung“ (12. Jh.), Clm 19411, fol. 121r (B). Druck: MGH DKo.III. 254. Regg.: Diestelkamp – Rotter 1 Nr. 302; Plechl, Studien 81 Nr. 267.

Kommentar

Pfalzgraf Otto IV. von Wittelsbach hatte dem Kloster im Sommer oder Frühherbst des Jahres 1150 Zehntrechte und ein nicht näher bezeichnetes Gut entzogen und außerdem während eines Aufenthalts Abt Konrads am päpstlichen Hof (November 1150) Güter und Einkünfte des Klosters an sich gerissen, worüber Abt Konrad in einem Schreiben an Papst Eugen III. Klage führte. Das veranlaßte Eugen, Erzbischof Eberhard von Salzburg den Auftrag zu erteilen, Otto zur Restitution zu veranlassen und im Weigerungsfall zu exkommunizieren (GP 1 365 Nr. 6 = JL 9414). Nach Plechl, Studien 4/1 84f., brachte Abt Konrad seine Klagen beim König vor seiner Italienreise erstmalig vor und könnte sie später erneuert haben. – Die Identifizierung des genannten Kapellans O. ist unsicher: Hausmann, Reichskanzlei 302f., vermutet, das dieser mit Otto, dem späteren Propst von St. Marien in Aachen, identisch ist, von dem Meuthen, Aachener Pröpste 40–44, nachgewiesen hat, daß es sich um Otto von Andechs, den Bischof von Brixen und später von Bamberg handelt. Anders Plechl, Studien 4/1 81, der in ihm einen in etlichen Tegernseer Traditionen genannten Odalrich vermutet; ein Kapellan dieses Namens ist unter Konrad allerdings sonst nirgends bezeugt.

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Empfohlene Zitierweise

RI IV,1,2 n. 743, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1151-06-11_2_0_4_1_2_745_743
(Abgerufen am 19.04.2024).