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RI IV Lothar III. und ältere Staufer (1125-1197) - RI IV,1,2

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Konrad lädt auf Bitten und mit Rat der Fürsten Herzog Heinrich von Sachsen für den 13. Januar zu einem Hoftag nach Ulm, um dort dessen Anspruch auf Restitution des Herzogtums Bayern nach Lehnrecht (ad expostulandam beneficialem iusticiam) zu verhandeln.

Überlieferung/Literatur

Brief Konrads an Wibald von Stablo Reg. 715.

Kommentar

Der angenommene Termin für die Ladung ergibt sich aus der üblichen sechswöchigen Frist bis zur angesetzten Verhandlung. – Daß erst gut eineinhalb Jahre nach Konrads Heimkehr vom Kreuzzug konkrete Schritte zur Erledigung der auf dem Frankfurter Hoftag von 1147 erhobenen Forderung Herzog Heinrichs auf Rückgabe Bayerns (siehe Reg. 446) überliefert sind, mag überraschen, die Quellen bieten aber keine Erklärung für diesen Umstand. Es ist durchaus wahrscheinlich, daß zuvor (vielleicht durch Vermittler geführte) Verhandlungen zwischen den Kontrahenten stattgefunden haben und erst nach deren Scheitern ein gerichtliches Verfahren bzw. eine militärische Lösung ins Auge gefaßt wurde. Jordan, Heinrich der Löwe 44, vermutet, daß die Angelegenheit im Juli 1150 in Würzburg erörtert werden sollte. – Daß Konrad vorhatte, das Verfahren nach Lehnrecht durchzuführen, während der Herzog seinen Anspruch erbrechtlich begründet hatte, deutet Engels, Restitution 321, als Vorzeichen für ein abschlägiges Ergebnis der Klage.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI IV,1,2 n. 705, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1150-12-00_1_0_4_1_2_707_705
(Abgerufen am 18.04.2024).