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RI IV Lothar III. und ältere Staufer (1125-1197) - RI IV,1,2

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Konrad teilt Abt Wibald von Corvey (und Stablo) mit, daß er mit der Gesandtschaft an den Papst (officium legationis nostrę ad domnum papam) aus Rücksicht auf die Schwierigkeiten Wibalds, dessen Bereitschaft zur Übernahme des Auftrages er würdigt, die Bischöfe von Konstanz und Basel betraut habe.

Überlieferung/Literatur

Kop.: Archives de l´État à Liège, Abschrift aus der Mitte des 12. Jahrhunderts in Wibalds Briefbuch (B). Drucke: Epp. Wibaldi Nr. 297 = MGH Nr. 272; MGH DKo.III. 240.

Kommentar

Konrads Verzicht auf die Ausführung der Gesandtschaft durch seinen Kanzler Arnold (von Wied) und Wibald dürfte nicht allein auf das hier erklärte Verständnis für deren Probleme und auch nicht auf den vor allem von Seiten Arnolds sehr entschiedenen Widerstand gegen die Übernahme dieser Aufgabe zurückzuführen sein (wie Bernhardi, Konrad III. 848, und Hausmann, Reichskanzlei 113, meinen). Ein weiterer Grund ist, daß durch den Tod König Heinrichs (VI.) das Bündnis mit Byzanz neu verhandelt werden mußte und die Erörterung der byzantinischen und sizilischen Angelegenheiten an der Kurie, deretwegen Konrad auf Wibald und Arnold als Gesandten bestanden hatte, vorläufig zurückgestellt werden mußte, vgl. Niederkorn, Thessalonike 230.

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Empfohlene Zitierweise

RI IV,1,2 n. 701, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1150-10-18_2_0_4_1_2_703_701
(Abgerufen am 23.04.2024).