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RI IV Lothar III. und ältere Staufer (1125-1197) - RI IV,1,2

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Konrad wendet sich, da die Umstände ihn an einem persönlichen Besuch hindern, brieflich an Hildegard von Bingen, von deren spiritueller Bedeutung er gehört hat und deren geistiger Führung er, der ein weltliches Leben führt, sich anvertrauen will und deren Gebet er für sich und seinen Sohn erbittet.

Überlieferung/Literatur

Fälschung: Hessische Landesbibliothek Wiesbaden, Abschrift von 1177/1180 in der Hs. 2 (B); Österreichische Nationalbibliothek Wien, Abschrift aus der Mitte des 13. Jahrhunderts in der Hs. 963 (D). Drucke: PL 197 185; MGH DKo.III. †297; Hildegardis Bingensis epistolarium Classis IV, 70 Nr. 311.

Kommentar

Der von Hausmann und schon von Schmeidler, Bemerkungen 351, als Fälschung angesehene Briefwechsel Konrads mit Hildegard ist auch nach Auffassung von Van Acker, Hildegard von Bingen 124f. bzw. 141, nicht authentisch, da es wenig wahrscheinlich ist, daß der Kompilator der Hildegard- Briefe, Volmar, dieses „erste, so besonders wertvolle Zeugnis der Beziehungen Hildegards zum Königshaus ohne weiteres aus seiner stark hierarchisch bestimmten“ ersten Sammlung weggelassen hätte. Er hält es aber für möglich „daß Volmar … einen hildegardischen Text zu einem Brief an Konrad umgewandelt (und eine Anfrage erdacht) hat.“ – Die chronologische Einordnung erfolgt in die Zeit nach dem Tod Heinrichs (VI.), da Konrad auch seinen Sohn, quem mihi superstitem desidero esse, empfiehlt.

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Empfohlene Zitierweise

RI IV,1,2 n. †693, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1150-09-00_2_0_4_1_2_695_F693
(Abgerufen am 29.03.2024).