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RI IV Lothar III. und ältere Staufer (1125-1197) - RI IV,1,2

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Konrad beauftragt seinen Kanzler Arnold von Wied und Ab t Wibald von Stablo und Corvey mit einer Gesandtschaft nach Italien, namentlich in die Stadt Rom und an die Kurie.

Überlieferung/Literatur

Mandat Konrads an Nonantola MGH DKo.III. 214 (Reg. 617); Briefe Wibalds von Stablo an den Kanzler und Kardinaldiakon Guido von SS. Cosmas et Damian, Epp. Wibaldi Nrr. 194f. = MGH Nrr. 170 und 180; Brief Wibalds an Konrad Reg. 627.

Kommentar

Konrads Plan, Arnold und Wibald als Gesandte nach Italien und zum Papst zu schicken, erlebte bis zu seiner (vorläufigen) Aufgabe im Herbst 1150 (siehe Reg. 700f.) eine Reihe von Wechselfällen. Wibalds Aussage in seinem Brief Reg. 627, er habe den Befehl erhalten, quatinus ordinatis rebus nostris ita expediti et parati sumus, ut legationem vestram ad dominum papam et ad urbem Romanam cum cancellario vestro in brevi tempore perferremus, sowie Konrads Entschluß, die Frage des Klosters Fischbeck auf einem Hoftag in Aachen zu Weihnachten 1149 abzuhandeln (siehe Reg. 614), zeigen, daß die Gesandtschaft zunächst bereits für den Herbst 1149 vorgesehen war (anders Bernhardi, Konrad III. 808). Die erste Verschiebung, für die möglicherweise Wibalds Schwierigkeiten in Kemnade (siehe Regg. 605 und 612) verantwortlich waren, erfolgte vermutlich bereits im Oktober, da Wibald in seinem Brief an den Kanzler und Kardinaldiakon Guido, Epp. Wibaldi Nr. 194 = MGH Nr. 170 (deswegen ist der Brief nicht als Begleitschreiben von Konrads Brief an Eugen III. Reg. 615, sondern von Reg. 625, in dem die Abschickung einer Gesandtschaft angekündigt wird, anzusehen) davon spricht, daß er den Adressaten vor Lichtmeß (2. Februar) 1150 zu sehen hoffe. Ziemlich undurchsichtig ist die Entwicklung in den folgenden Monaten, die anfänglich von einer gewissen Distanz zwischen Wibald und Konrad gekennzeichnet war (siehe Reg. 623). Wenn Arnold im Januar 1150 in seinem Brief an Wibald, Epp. Wibaldi Nr. 223 = MGH Nr. 206, vom Verdacht spricht, an den Hof gerufen worden zu sein, um mit einer solchen Gesandtschaft betraut zu werden, deutet das auf ein vorangegangenes Abgehen Konrads von diesem Plan hin, und gleiches gilt für Wibalds Äußerung in einem von März 1150 stammenden Brief an Eugen III., daß er diesem mittels der königlichen Gesandten, deren Abreise täglich zu erwarten sei, noch vieles darlegen wolle (Epp. Wibaldi Nr. 240 = MGH Nr. 177). Ein späterer Brief an den Papst (Epp. Wibaldi Nr. 251 = MGH Nr. 222, verfaßt nach dem 20. April 1150), zeigt allerdings, daß auch Wibald mit seiner und Arnolds Betrauung gerechnet hatte, dazu zuletzt Ziegler, Konrad A Kap. I. 1, und vgl. auch Reg. 642.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI IV,1,2 n. 616, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1149-08-15_4_0_4_1_2_618_616
(Abgerufen am 20.04.2024).