Regestendatenbank - 201.916 Regesten im Volltext

RI IV Lothar III. und ältere Staufer (1125-1197) - RI IV,1,2

Sie sehen den Datensatz 575 von insgesamt 793.

König Heinrich (VI.) hält einen Hoftag ab, auf dem über die Reise des suspendierten Mainzer Erzbischofs Heinrich nach Rom an die Kurie beraten wird.

Überlieferung/Literatur

Brief Heinrichs an Wibald von Stablo Reg. 568; Brief Heinrichs an Papst Eugen III. Reg. 573.

Kommentar

Was außer der Angelegenheit des suspendierten Erzbischofs Heinrich von Mainz und den durch seine Reise an die Kurie notwendig gewordenen Maßnahmen in Frankfurt behandelt wurde, ist unbekannt; vgl. Schalles-Fischer, Frankfurt 152f. Gegen die von Bernhardi, Konrad III. 725 geäußerte Vermutung, daß an Stelle des an die Kurie reisenden Mainzers der Kölner Erzbischof Arnold I. dessen Nachfolger in der Reichsregierung wurde, spricht, daß Arnold ebenfalls suspendiert war. Zu der von Zatschek, Wibald von Stablo 456f., vertretenen These, daß Wibald von Stablo Heinrich von Mainz von der Regierung zu verdrängen und seine Stellung einzunehmen trachtete, siehe die berechtigte Kritik von Stephan-Kühn, Wibald 321–323. Auch daß Wibald in der Folge die eigentliche Leitung der Regierungsgeschäfte übernahm, wie Bernhardi, Konrad III. 725ff., vermutet, ist angesichts der Tatsache, daß er sich, von einem Aufenthalt in Fulda zur Durchführung einer neuen Abtwahl abgesehen, bis zur Zeit von Konrads Rückkehr intensiv um die Angelegenheiten seiner Klöster kümmerte und nicht am Königshof weilte (vgl. Hausmann, Reichskanzlei 201–205, und Jakobi, Wibald von Stablo 117–131), nicht sehr wahrscheinlich.

Nachträge

Nachtrag einreichen
Einreichen
Empfohlene Zitierweise

RI IV,1,2 n. 572, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1148-09-08_3_0_4_1_2_574_572
(Abgerufen am 28.03.2024).