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RI IV Lothar III. und ältere Staufer (1125-1197) - RI IV,1,2

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Papst Eugen III. ermahnt die Bischöfe und Äbte Deutschlands unter Berufung auf seine besondere Verpflichtung gegenüber dem zum Kreuzzug aufgebrochenen König Konrad, dessen Sohn, König Heinrich (VI.), zur Aufrechterhaltung des Friedens unter den ihm anvertrauten Völkern in öffentlichen Angelegenheiten mit Rat und Tat beizustehen, wenn dieser es verlange, damit er, in Abwesenheit seines Vaters unter dem Schutz des heiligen Petrus stehend, keinen Schaden an seiner Ehre erleide.

Überlieferung/Literatur

Archives de l´État à Liège, Abschrift aus der Mitte des 12. Jahrhunderts in Wibalds Briefbuch. Drucke: Ep.Wibaldi Nr. 81; PL 180 Sp. 1320. Reg.: JL 9214.

Kommentar

Im Antwortschreiben Heinrichs (Reg. 549) ist von einem päpstlichen Schreiben an die Fürsten allgemein die Rede, so daß neben dem vorliegenden Brief auch ein nicht mehr erhaltener an die weltlichen Reichsfürsten gerichtet wurde. – Zu der in diesem Brief erstmals ausdrücklich betonten Schutzfunktion des Papstes für Heinrich vgl. den Kommentar zu Reg. 477.

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Empfohlene Zitierweise

RI IV,1,2 n. 543, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1148-04-01_2_0_4_1_2_545_543
(Abgerufen am 16.04.2024).