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RI IV Lothar III. und ältere Staufer (1125-1197) - RI IV,1,2

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Konrad schenkt auf Bitten Abt Wibalds, der Bemühungen seines Vorgängers Abt Heinrichs (Reg. 397) zögernd wiederaufgenommen hatte, nicht leichten Herzens, aber in Ansehung seiner Zuneigung zu Wibald und wegen dessen Verdienste doch zustimmend, dem Kloster Corvey durch Übergabe eines edelsteingeschmückten Siegelringes die Nonnenklöster Kemnade und Fischbeck. Corvey muß dafür an den König bei Entrichtung seines Servitiums in Geld zehn Pfund Silber zusätzlich bzw. bei Entrichtung in Lebensmitteln eine wertmäßig um diesen Betrag erhöhte Menge leisten. Zur Bekräftigung der von den anwesenden Fürsten gebilligten Schenkung befiehlt Konrad dem Abt, zum festgesetzten Termin zu dem nach Frankfurt ausgeschriebenen Hoftag (siehe Reg. 446) zu kommen. In einer geheimen Nebenvereinbarung verpflichtet sich Corvey außerdem zur Zahlung von 300 Mark an Konrad.

Überlieferung/Literatur

Hist. monasterii Corbeiensis 76 (Rex autem quamquam non facile acquiesceret, tandem convictus amica dilectione et nonnulla laborum suorum circa ipsum commonicione blandaque qua et abundabat conventione, in fructuario boni fenoris emolumento peticioni abbatis annuit et ecclesie nostre abbaciolas duas Kymenaden et ei viciniam Visbike concessit ac per anulum gemmario lapide condecorosum ad nos transmisit). Die Vereinbarung über die Zahlung von 300 Mark ergibt sich aus Epp. Wibaldi Nr. 202, 222 = MGH Nr. 185, MGH Extrav. Nr. 24 (Significamus … quod domnus rex in nostra peticione clementer nos exaudivit, et trecentas marcas, quas debebamus ei …), 282 = MGH Nr. 255 (… trecentas marcas, quas ei debebamus, nobis remiserit).

Kommentar

Der schon von Abt Heinrich II. (siehe Reg. 397) verfolgte Plan, die beiden Nonnenklöster Kemnade und Fischbeck (sowie auch Hilwartshausen, zu dessen Übertragung Konrad aber nicht bereit war, vgl. Goetting, Hilwartshausen 305–314) Corvey zu unterstellen, wurde Wibald schon bei seinem Eintreffen in Corvey am 18. Dezember 1146 von Johannes von Fredelsloh unterbreitet, was Wibald diesem in einem Brief von Herbst 1149, Epp. Wibaldi Nr. 200 = MGH Nr. 183, zum Vorwurf machen wird. Dem genannten Brief zufolge trat damals auch der Corveyer Vogt Hermann von Winzenburg für das Vorhaben ein, desgleichen wurde dieses, wie aus der Hist. monasterii Corbeiensis hervorgeht, vom Konvent eingefordert, vgl. Lübeck, Korveys Kampf 404ff. Für Wibald war die Übernahme der beiden Klöster von größerem Interesse, weil er durch einen derartigen Erfolg seine Stellung im Konvent verbessern, die Position des abgesetzten Abts Heinrich von Northeim, des Bruders Judiths von Kemnade, hingegen schwächen konnte, vgl. Rabe, Fischbeck und Kemnade 221. Konrads Zustimmung wird von Stephan-Kühn, Wibald 96–99, und Jakobi, Wibald von Stablo 83ff., mit der sich ihm durch die Übertragung der beiden Klöster an das unter der Leitung seines Vertrauten Wibald stehende Corvey bietenden Möglichkeit begründet, seinen Einflußbereich an der Weser auszuweiten und jenen Herzog Heinrichs des Löwen, des Vogtes beider Stifte, zu schwächen. Demgegenüber weist Rabe, Fischbeck und Kemnade 220 und 229f., darauf hin, daß der Welfe im Besitz der Vogtei blieb und anfänglich auch keineswegs gegen die Übertragung opponierte. Für Rabe waren allein die (auch von Stephan-Kühn und Jakobi angeführten) wirtschaftlichen Vorteile für Konrad maßgeblich, nicht zuletzt im Hinblick auf eine finanzielle Abfindung, die er für den Kreuzzug gut gebrauchen konnte. Die in der über die Schenkung ausgestellten Urkunde DKo.III. 182 (Reg. 453) als Motiv genannte Reformbedürftigkeit der beiden Stifte ist nur im Fall Kemnades, wo nach der im März 1146 durch einen päpstlichen Legaten verfügten Absetzung der – sich diesem Urteil nicht beugenden – Äbtissin Judith von Northeim auch noch ungeklärte Machtverhältnisse herrschten, durch weitere Quellen gut belegt, siehe Jakobi, Wibald von Stablo 83ff., und Rabe, Fischbeck und Kemnade 213f. und 222f., der auch darauf hinweist, daß Kemnade, das offiziell eine Benediktinerinnenabtei war, sich in der Lebensform an der Kanonissenregel orientierte. Daß Aussagen über die mangelnde Disziplin von Kanonissen allerdings generell mit Skepsis zu begegnen ist und deren angebliche Unsittlichkeit ein Klischee darstellt, das wie der Vorwurf der Simonie von allen möglichen Gegnern als Propagandamittel eingesetzt wurde, zeigt Andermann, Kanonissen 61f. – Die vereinbarte Erhöhung des Corveyer Servitiums um jährlich zehn Mark – welche in der Schenkungsurkunde von März 1147 Reg. 453 nicht erwähnt ist – wurde, nachdem die Inbesitznahme Fischbecks gescheitert war, bei der Bestätigung der Übertragung Kemnades im März 1151 (D 245 = Reg. 722) mit sechs Mark festgesetzt. Vgl. zum Corveyer Servitium regis Metz, Quellenstudien 1 208ff. Zur Vereinbarung über die Zahlung von 300 Mark, die dem Kloster Anfang 1150 erlassen wurde, vgl. Regg. 604 und 634. Zur weiteren Entwicklung betreffend Kemnade und Fischbeck siehe auch Regg. *433, 446, 453f., 456, 459, 528, 602, 604f., 612–614, 616, 722.

Nachträge

Nachträge (1)

Nachtrag von Redaktion, eingereicht am 02.07.2010.

Die Angabe "Epp. Wibaldi Nr. 202" ist in Nr. 201 zu korrigieren, die Angabe "MGH Nr. 185" in Nr. 184!

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Empfohlene Zitierweise

RI IV,1,2 n. 428, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1147-01-29_2_0_4_1_2_430_428
(Abgerufen am 28.03.2024).