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RI IV Lothar III. und ältere Staufer (1125-1197) - RI IV,1,2

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Konrad erhebt seinen Schwager Gebhard von Sulzbach als Nachfolger des am 8. April 1146 verstorbenen Diepolds III. von Vohburg zum Markgrafen im bayerischen Nordgau.

Überlieferung/Literatur

Erschlossen aus der Führung des Markgrafentitels durch Gebhard in der Zeugenliste von DKo.III. 150 (Reg. 385). Seine Erhebung verdankte Gebhard, dessen Geschlecht neben den Vohburgern (Diepoldingern) das bedeutendste des Nordgaues war, seiner Verschwägerung mit Konrad, der damit die Söhne des verstorbenen Amtsinhabers, Diepold und Gebhard, überging. Als Grund für diese Vorgehensweise Konrads ist zusätzlich in Erwägung zu ziehen, daß dieser den Vohburgern wegen ihrer verwandtschaftlichen Bindungen zu den jüngeren Brüdern seines Schwagers Władysław II., welche mit diesem gerade um die Macht in Polen kämpften, nicht wohlgesinnt war, weshalb er ihnen auch bei der Übernahme des Besitzes ihres Vaters Schwierigkeiten gemacht haben könnte, vgl. Niederkorn, Übergang 620ff. – Gebhard ist zwischen 1146 und 1149 in insgesamt drei Urkunden Konrads als Markgraf bezeugt (DD 150, 153, 204 = Regg. 385, 390, 601), in anderen aber auch als comes (DD 151, 172 = Regg. 375 und 438). Nach dem Regensburger Hoftag von Ende Mai/Anfang Juni 1149 (Reg. 597) tritt Gebhard, der zuvor mit 20 Zeugennennungen zu den häufiger am Hof präsenten Adeligen zählte, aber nicht mehr bei Hof in Erscheinung, unter Friedrich I. führt er wieder den Grafentitel. Zu den nicht ohne weiteres zu ergründenden Hintergründen dieser Entwicklung siehe Dendorfer, Adelige Gruppenbildung 365–373.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI IV,1,2 n. 376, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1146-04-08_2_0_4_1_2_378_376
(Abgerufen am 24.04.2024).