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RI IV Lothar III. und ältere Staufer (1125-1197) - RI IV,1,2

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Konrad organisiert das Reichsgut im östlichen Sachsen durch Einsetzung von Burggrafen in Meißen, Altenburg, Leisnig und Dohna.

Überlieferung/Literatur

Zu erschließen aus der erstmaligen Nennung von Burggrafen an den genannten Orten in der Zeugenliste von DKo.III. †86 (Reg. 270): Heinricus de Rodewa, Hermannus burgravius de Misna, Heinricus de Liznik, … Heinricus de Altenburg.

Kommentar

Daß Konrad vermutlich anläßlich seines ersten Aufenthalts in Sachsen nach dem Friedensschluß zur Wahrung der Rechte des Reiches (von ihm ernannte) Burggrafen einsetzte, hat Helbig, Wettinischer Ständestaat 204ff., erkannt, der (225) Heinrich de Rodewa (von Rötha) als Burggrafen von Dohna identifi- ziert. Dohna war der Vorort des Gaues Nisan, welcher erst im Anschluß an Konrads Feldzug nach Böhmen wieder an das Reich gelangt sein dürfte, siehe dazu Reg. 250. Zu den Herren von Rötha und zur Burg Dohna vgl. auch Baudisch, Lokaler Adel 98ff.; zu Leisnig siehe ebenda 174ff. sowie Kobuch, Leisnig 29–52. – Möglicherweise hat Konrad damals auch in Bautzen einen (allerdings erst 1156 nachweisbaren) Burggrafen eingesetzt, vgl. Kobuch, Lagebestimmung 344. Die Burggrafen hatten auch die Aufgabe, ein Gegengewicht zu den politisch aufstrebenden Wettinern sowie zu den Askaniern zu bilden, in deren Herrschaftsbereich Konrad vermutlich Burggrafen in Arneburg und Brandenburg eingesetzt hat, siehe Podehl, Burg und Herrschaft 498ff.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI IV,1,2 n. 269, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1143-02-00_3_0_4_1_2_270_269
(Abgerufen am 24.04.2024).