RI IV Lothar III. und ältere Staufer (1125-1197) - RI IV,1,2
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Konrad veranlaßt nach wiederholten Klagen des Klosters Wessobrunn den Grafen Ludwig von Öttingen zum Verzicht auf das bereits gegen einen Kaufpreis von hundert Pfund dem Kloster Plankstetten versprochene Gut Biberbach zugunsten Wessobrunns. Auf Drängen Konrads verpflichtet sich dessen Abt, von der an Plankstetten zurückzuzahlenden Summe 40 Pfund als Zahlung zu übernehmen, während der Graf zusagt, innerhalb eines Jahres die Gefahr von Forderungen seines Bruders und seiner Söhne zu beseitigen.
Überlieferung/Literatur
Traditionsnotiz im Wessobrunner Traditionscodex, Traditionen des Klosters Wessobrunn Nr. 19c. Reg.: Stumpf 3447.
Kommentar
Zu den Hintergründen des Streits um den Besitz von Biberbach sowie zur chronologischen Einordnung siehe die Vorbemerkung zur Edition.
Nachträge
Empfohlene Zitierweise
RI IV,1,2 n. 246, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1142-05-00_4_0_4_1_2_247_246
(Abgerufen am 24.04.2024).