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RI IV Lothar III. und ältere Staufer (1125-1197) - RI IV,1,2

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Kaiser Konrad (Conradus dei gratia Romanorum imperator augustus) versichert unter Betonung des Vorrangs seines römischen vor dem aus diesem erwachsenen neuen römischen [byzantinischen] Kaiserreich, das er als Tochter seines römischen Reiches bezeichnet (Non est gens, regnum aut populus, qui non noverit nostrae Romanae rei publicae vestram novam Romam et dici et fore filiam, ex huius radice ramos et fructus eius processisse), Kaiser Johannes (II. Komnenos) von Konstantinopel seiner durch die (geplante) Vermählung seiner Schwägerin (Bertha von Sulzbach) mit einem von Johannes´ Söhnen noch vertieften Freundschaft und Hochachtung sowie der Gemeinsamkeit der Interessen und seines Vertrauens auf die Niederwerfung der gemeinsamen Feinde, namentlich des Königs von Sizilien (Normannus sive Siculus). Er teilt Johannes mit, daß er auf einem allgemeinen und feierlichen Hoftag mit seinen Fürsten, der nach der Abreise der byzantinischen Gesandten abgehalten wurde, die zur Botmäßigkeit gezwungenen Empörer in Gnaden aufgenommen und so in seinem ganzen Reich den Frieden wiederhergestellt habe, daß Gesandte aus Frankreich, Spanien, England und Dänemark und aus anderen, an sein Reich grenzenden Reichen (regna imperio nostro adiacentia) ihm dauernd deren Untertänigkeit und Gehorsam bescheinigten und daß der Papst und ganz Italien (domnus papa totaque Apulia, Italia et Langobardia) dringend sein Erscheinen wünschten und er deshalb den Bischof Embricho von Würzburg zum Papst gesandt habe. Als seine Gesandten an Kaiser Johannes beglaubigt er den Fürsten Robert von Capua und seinen Kaplan Albert mit der Bitte, diesen auf der Rückreise eine Gegengesandtschaft mitzugeben. Er empfiehlt Kaiser Johannes die in dessen Reich weilenden deutschen Ritter (Militibus quoque imperii nostri Alemannis), ersucht ihn, gegen die Ruthenen, die seine Leute an Leben und Geld geschädigt hatten, wie vorgeschlagen vorzugehen (Preterea de Reutenis, qui ad contemptum imperii nostri occisis hominibus nostris pecuniam nostram sibi usurpaverunt, sicut convenit in causa amici et propinqui tui et sicut nobis scripsisti, ita facias) und wiederholt die in früheren, durch den Kaplan Albert überbrachten Briefen ausgesprochene Bitte, den in Konstantinopel verweilenden Deutschen den Bau einer Kirche zu gestatten (te rogamus, ut hominibus imperii nostri Teutonicis videlicet, qui Constantinopoli morantur, locum, in quem ad honorem dei aecclesiam edificent, concedas).

Originaldatierung:
(XVIII kalendas marcii, Ratisponae)

Überlieferung/Literatur

Drucke: Brief Konrads an Johannes II. Komnenos, Insert in Otto von Freising, Gesta Friderici I 25, MGH SSrerGerm 46 37–39; MGH DKo.III. 69. Reg.: Stumpf 3437.

Kommentar

Zur Führung des Kaisertitels durch Konrad, der in seinen Schreiben nach Byzanz, die entweder – wie das vorliegende – vom Notar Albert oder von Wibald von Stablo verfaßt wurden, allgemein verwendet wurde, vgl. Ohnsorge, Kaiser Konrad III. 377, dessen Auffassung, Konrad habe sich als „stellvertretender Kaiser“ verstanden, berechtigtermaßen keine Nachfolge gefunden hat, vgl. Koch, Auf dem Wege 222 Anm. 263. Engels, Beiträge 34–58, weist darauf hin, daß Konrad nach dem Vorbild König Lothars III. auch mit der fast ausschließlich verwendeten Ordnungszahl II von Anfang an eine kaisergleiche Stellung beanspruchte. Als Hinweis darauf, daß der Kaiser des Westens im Orient – neben dem Papst – als Schutzherr der Kreuzfahrerstaaten angesehen wurde, kann der Bericht Ottos von Freising, Chronik VII c. 28, MGH SSrerGerm 45 354, gelten, wonach Bischof Hugo von Gabala Kaiser Johannes II., als er im Jahr 1142 vor den Toren Antiochias stand, ex parte Romani pontificis et imperatoris vor dem Angriff gewarnt habe (auch wenn dies schwerlich in ausdrücklichem Auftrag Konrads geschehen sein mag); vgl. Hiestand, Kaiser Konrad III. 119f. – Für die Aussage über die diversen Gesandtschaften, die Konrad angeblich der Untertänigkeit und des Gehorsams ihrer Länder versicherten, läßt sich kein faktischer Hintergrund erkennen. Die behauptete Wiederherstellung des Friedens im Reich könnte zur Zeit der Abfassung des Briefes hingegen der Realität entsprochen haben, da mit dem Vorhandensein von entsprechenden vorherigen Absprachen für die auf dem Frankfurter Hoftag formell vollzogene Aussöhnung zu rechnen ist, vgl. die Kommentare zu Reg. 217 und 240. Nach Kahl, Krönungspläne 278–281, sind diese Aussagen Konrads ebenso wie die Führung des Kaisertitels als Reaktion auf (aus dem Brief an Innocenz II. Dölger – Wirth Nr. 1320b abgeleitete) Pläne des Johannes zu verstehen, sich vom Papst zum Kaiser krönen zu lassen. Gegen diese These vgl. Lilie, Zweikaiserproblem 229, der in dem Brief des Johannes keine Bezugnahme auf das Zweikaiserproblem entdecken kann und (231) wegen der Ehe- und Bündnisverhandlungen mit Konrad einen Versuch des Komnenen, diesem die Kaiserkrone streitig zu machen, für äußerst unwahrscheinlich hält. Niederkorn, Bündnisverhandlungen 195, zieht in Erwägung, daß die z. T. recht provozierenden Aussagen Konrads auf dessen Unmut wegen des Ausbleibens der Zustimmung des Johannes´ zur mit dessen Gesandten ausgehandelten Brautwahl für Manuel, die dem byzantinischen Wunsch nach einer Prinzessin königlichen Geblüts (siehe Reg. 206) nicht entsprach, zurückzuführen waren. – Zur Mission Embrichos von Würzburg nach Rom siehe Reg. 215, zur Gesandtschaft Roberts von Capua und des Notars Albert nach Byzanz siehe Reg. 229.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI IV,1,2 n. 228, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1142-02-12_1_0_4_1_2_229_228
(Abgerufen am 19.04.2024).