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RI IV Lothar III. und ältere Staufer (1125-1197) - RI IV,1,2

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Konrad schließt mit Kaiser Johannes (II. Komnenos) von Konstantinopel ein Bündnis und gibt dessen Sohn Manuel seine Schwägerin Bertha von Sulzbach zur Frau, die von einer Gesandtschaft des Johannes nach Byzanz gebracht wird.

Überlieferung/Literatur

Otto von Freising, Chronik VII c. 28, MGH SSrerGerm 45 354 (Kaloiohannes Constantinopolitanus imperator, qui filio suo Manuel sororem reginae Gerdrudis desponsando cum Romano rege amiciciae fedus inierat); Brief Johannes´ II. Komnenos an Konrad Reg. 236 (… apocrisiariis nostris … quidam horum ad susceptionem magis nobilissime cum deo future nurus imperii mei missi sunt); Kinnamos, Epitome 2 36.

Kommentar

Zum Inhalt des Bündnisvertrags siehe Vollrath, Konrad III. 341f., die aufgrund des Briefes des Johannes (siehe Reg. 236) annimmt, daß etliche strittige Fragen, darunter nicht zuletzt die causa Apuliae et Longobardie, darin ausgeklammert und weiteren Verhandlungen vorbehalten blieben. Daß in diesem Vertrag bereits die Überlassung von Gebieten in Unteritalien, wie sie im „Vertrag von Thessalonike“ (siehe Reg. 580) überliefert ist, vereinbart wurde, wird auch von Lilie, Handel und Politik 386, verneint, der aber das Vorliegen von Meinungsverschiedenheiten in dieser Frage mangels Aktualität für Johannes bezweifelt, vgl. auch Niederkorn, Mitgift 127, bzw. Niederkorn, Bündnisverhandlungen 196. – Zur Person Berthas siehe Todt, Bertha-Eirene 113–147, und Irmscher, Bertha 279–290, sowie Cigaar, Western Travellers 225–228. Daß Bertha keine regalis sanguinis puella war, wie Johannes gefordert hatte (siehe Reg. 206), sondern die Schwester von Konrads Ehefrau (Gertrud), und sie Manuel nach seiner Thronbesteigung deshalb nicht mehr passend schien, war vermutlich mitverantwortlich für die Verschiebung der Hochzeit bis Anfang 1146 und führte zu Spannungen mit Konrad, die letztlich durch Berthas Adoption bereinigt wurden, siehe Reg. 332. – Berthas Empfang in Konstantinopel wird in der zitierten Kinnamos-Stelle geschildert.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI IV,1,2 n. 253, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1142-00-00_2_0_4_1_2_254_253
(Abgerufen am 28.03.2024).