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RI IV Lothar III. und ältere Staufer (1125-1197) - RI IV,1,2

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Konrad nimmt die Burg Weinsberg in Besitz, deren Besatzung sich ergibt.

Überlieferung/Literatur

Ann. Palidenses, MGH SS 16 80; Ann. Patherbrunnenses 168 (Ann. Corbeienses maiores 71); Ann. S. Disibodi, MGH SS 17 26; Chron. regia Coloniensis Rec. I und II, MGH SSrerGerm 18 77; Kaiserchronik v. 17259f., MGH Dt. Chron. 1 392.

Kommentar

Die von der Kölner Königschronik bei der Übergabe von Weinsberg überlieferte Episode von den „treuen Weibern von Weinsberg“, die mit der königlichen Erlaubnis, beim Abzug fortzuführen, was sie auf den Schultern tragen konnten, die Männer abtransportierten, was Konrad mit der Aussage, das Wort des Königs sei bindend, ungeachtet der Proteste seines Bruders Friedrich zuließ, wurde in der Literatur vielfach als „Wandersage“ abgetan, siehe etwa Bernhardi, Konrad III. 192 Anm. 17, aber auch als glaubwürdig akzeptiert, besonders von Holtzmann, Weiber von Weinsberg 413ff. und Althoff, Konrad 220; Weller, Forschung 1–17, und Jordan, Heinrich der Löwe 27. Einen Überblick über den damaligen Forschungsstand gibt Feldmann, Welf VI. Anm. 31 zu II. Nach Schneider, Implizierte Normen, stellt Konrads Handeln ein Sich-richten an eine implizierte Norm (Bindung an das Königswort) dar, die nicht oder noch nicht allgemeingültig anzusprechen war. – Zum Nachleben der Geschichte nach dem Ausgang des Mittelalters siehe Israel, Von Fakten. – Weinsberg wurde später dem Reichsministerialen Tibert von Lindach (bei Schwäbisch Gmünd) als Lehen verliehen, siehe Kieß, Wildbanne 145.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI IV,1,2 n. 199, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1140-12-21_3_0_4_1_2_200_199
(Abgerufen am 29.03.2024).