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RI IV Lothar III. und ältere Staufer (1125-1197) - RI IV,1,2

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Konrad bestätigt mit Zustimmung seines Bruders (verwilligung unnsers aller liebsten brueders), Herzog Leopolds (IV.) von Bayern, die Freiheiten des Klosters Weltenburg (closter sand Georgen zw Weltenburg) gegenüber (fremden) Pflegern und Richtern (nämlich des Herzogs von Bayern) und gewährt Immunitätsrechte und Asylrecht und die alleinige Gerichtsbarkeit des Abtes und seiner Richter innerhalb der Hofmarken des Klosters mit Ausnahme von Tötungsdelikten. Z.: die Bischöfe Engelbert von Bamberg, Embricho von Würzburg, Gebhard von Eichstätt und Bruno zw Rapte (Regensburg?), Burggraf Gottfried von Nürnberg. – Arnolfus cantzler an statt Alberti bischoff zw Maintz erzkantzler; Fälschung auf der Grundlage des DKo.III. †284 für Prüfening (Reg. †189). Die pilligkait, gerechtigkait.

Überlieferung/Literatur

Fälschung: Bayerisches Hauptstaatsarchiv München, Eintrag aus der 1. Hälfte des 16. Jahrhundert im Weltenburger Kopialbuch (B). Drucke: Traditionen Weltenburg 106 Nr. 4; MGH DKo.III. †285. Reg.: Stumpf 3417.

Kommentar

Die in deutscher Sprache überlieferte Fälschung entstammt nach Thiel dem 16. Jahrhundert und ist „gleich in der Form der uns vorliegenden Übersetzung entstanden“, während Hausmann in seiner Vorbemerkung auch eine lateinische Urfassung für möglich hält, den Entstehungszeitpunkt im 14. oder 15. Jahrhundert ansetzt und den Fälschungszweck in „der Sicherstellung der Verfassung von Weltenburg gegenüber der bereits voll ausgebildeten Landeshoheit des Herzogs von Bayern“ erblickt.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI IV,1,2 n. †201, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1140-00-00_2_0_4_1_2_202_F201
(Abgerufen am 29.03.2024).