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RI IV Lothar III. und ältere Staufer (1125-1197) - RI IV,1,2

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Konrad, der sich mit ritterlichem Gefolge und in Anwesenheit von Fürsten in Augsburg aufhält, verhandelt über Mittelsmänner drei Tage lang mit Herzog Heinrich (dem Stolzen von Bayern), der mit ansehnlichem Gefolge aus Getreuen und Rittern gegenüber der Stadt am Lech lagert. Es kommt aber keine Einigung zustande, weil der Herzog nicht bereit ist, Konrads Forderung nach Rückgabe nicht näher genannter Güter und Rechte zu erfüllen und es statt dessen vorzieht, sich einem ungewissen Schicksal zu unterwerfen (Rex enim non aliter compositionem fieri voluit, nisi dux quaedam de his, quae a Lothario imperatore susceperat ac possederat, resignaret. Quod cum dux renuisset ac se potius dubiae sorti supponi elegisset, colloquium infecto pacis negotio dissolutum est). Da Konrad einen Anschlag gegen sich befürchtet, verläßt er heimlich mit wenigen Begleitern, ohne von den Fürsten Abschied zu nehmen und unter Zurücklassung seines in eine gefahrvolle Situation geratenden Gefolges, die Stadt.

Überlieferung/Literatur

Hist. Welforum c. 24 46 und 48.

Kommentar

Konrads Aufenthalt in Augsburg, der vermutlich auch eine Etappe auf seinem Königsumritt darstellte, ist um den 4. Juli, den Festtag des hl. Ulrich, anzusetzen, vgl. Niederkorn, Prozeß 72 Anm. 19. Die Führung der Verhandlungen war, wie schon in Regensburg, angesichts der vorhandenen Meinungsverschiedenheiten nur durch Unterhändler möglich, vgl. Althoff, Konfliktverhalten 74f. Außerdem mußte Konrad weiterhin eine Begegnung mit dem Welfen, bei der die Gefahr bestand, daß er ihm als Herzog von Bayern und womöglich auch Sachsen huldigte, vermeiden, wie Vollrath, Fürstenurteile 51f., zu Recht hervorhebt. Vermutlich zu kurz greift aber die ebd. unter Hinweis auf die Überlieferung der Ereignisse durch den welfisch gesinnten Chronisten vertretene Auffassung: „zieht man … die Konrad herabsetzenden Einzelheiten ab, dann bleibt übrig, was auch die anderen Quellen berichten, daß nämlich der König einer Begegnung mit dem Herzog auswich“. Vielmehr ist die Aussage, daß Heinrich sich weigerte, Konrads Forderung zu akzeptieren, und es vorzog, „sich einem ungewissen Schicksal zu unterwerfen“, vermutlich dahingehend zu interpretieren, daß die Verhandlungen an einem Punkt angelangt waren, an welchem dem Welfen nur mehr die Entscheidung blieb: Herausgabe des von Konrad Geforderten oder Kampf, und er sich für letzteres entschied. Nach den „traditionellen Bahnen der Austragung von Konflikten“ folgte aber „auf das Scheitern der Bemühungen um die compositio … die bewaffnete Auseinandersetzung, die Fehde“ (Althoff, Konfliktverhalten 75). Konrads Befürchtung, daß Herzog Heinrich diese unverzüglich eröffnen könnte, war somit keineswegs unbegründet, vgl. auch Hechberger, Staufer und Welfen 210f. – Nach der bisherigen Forschungsmeinung ging es bei den Verhandlungen um die Forderung Konrads an Heinrich den Stolzen, auf das Herzogtum Sachsen zu verzichten. Niederkorn, Prozeß 79f., nimmt jedoch an, daß Konrad, von dem Heinrich nicht als Herzog von Sachsen anerkannt wurde (siehe Reg. 85), die Herausgabe im Konflikt mit Lothar III. den Staufern verlorengegangener und an Heinrich gefallener Güter, wie Nürnberg und Ulm, verlangt habe, während die Entscheidung im Streit über Sachsen erst auf dem für 25. Juli geplanten Hoftag in Quedlinburg (?) gefällt werden sollte (siehe Reg. 109).

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI IV,1,2 n. 106, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1138-07-04_1_0_4_1_2_106_106
(Abgerufen am 28.03.2024).