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RI IV Lothar III. und ältere Staufer (1125-1197) - RI IV,1,1

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Vor Lothar wird über die Stellung von Montecassino zu Papst und Kaiser disputiert. Kardinal Gerhard (von S. Croce in Gerusalemme) teilt zu Beginn der am (10.) Juli wiederaufgenommenen Verhandlungen mit, Innozenz II. könne der Bitte Lothars, jene Diplome zu bestätigen, welche die Mönche von Montecassino vom Eide befreiten, nicht entsprechen und wolle eher seinem Amte entsagen. Der Papst bestehe auf dem Eid der Mönche, daß sie ihm in allen Dingen folgen und ihm und seinen Nachfolgern treu und gehorsam sein wollten. Dagegen legt Petrus Diaconus dar, daß es des Treueids nicht bedürfe, weil die Mönche stets treu gewesen seien. Nicht sie hätten den Papst, sondern der Papst hätte sie verlassen. Das leuchtet Lothar ein, der bei Innozenz anzufragen befiehlt, ob dieser jetzt von seinem gegen ihn gerichteten Ansinnen ablassen würde. - Am (11.) Juli berichtet Gerhard, daß der Papst auf dem Eid und Treueversprechen bestehe, und fügt hinzu, daß Lothar in den Mönchen diejenigen verteidige, welche sich mit König Roger II. gegen Kirche und Reich verschworen hätten. Darauf versichert Lothar, daß er den Mönchen vergebe, und läßt den Papst bitten, dasselbe zu tun. In der folgenden Nacht beschwört Petrus Diaconus den Kaiser bei Karl dem Großen, das Reich in Gestalt seiner Klöster und namentlich in jener Montecassinos nicht durch die Päpste schmälern zu lassen. Nach dieser Audienz verbringt Petrus auf Lothars Befehl die Nacht im Zelt des Kanzlers Bertolf. - Am (12.) Juli führt Kardinal Gerhard aus, daß der Papst auf seinen bischöflichen Rechten an Montecassino bestehe, was auch Lothar konzediert. Zugleich stellt der Kaiser fest, daß Burgen, Dörfer, Güter und alle Besitzungen Montecassinos dem Reiche gehörten. Der Kanzler Bertolf fügt hinzu, daß die bischöflichen Rechte des Papstes an Montecassino allein in der Weihe des Abtes bestünden. Als darauf der Kardinal Innozenz' Standpunkt bekräftigt, Montecassino gehöre wie alle anderen Kirchen dem Papst, entrüstet sich Lothar über die Widersetzlichkeit des Mannes, für den er sich seit anderthalb Jahren auf dem Feldzug befinde, für den er Geld ausgebe, den er wiedereingesetzt und in dessen Obödienz er alle Völker jenseits der Alpen geführt habe. Wie die Taten seiner kaiserlichen Vorgänger und des römischen Konsuls Varro belegten, sei Montecassino auf Grund und Boden des römischen Reichs gelegen und kaiserliche Kammer. Entweder erkenne die römische Kirche Montecassino als kaiserliche Kammer an, oder das römische Reich werde unwiderruflich aufgelöst. - Darauf erklärt Kardinal Gerhard am (13.) Juli, daß Innozenz II. um Lothars willen von den Mönchen von Montecassino keinen Treueid mehr fordern wolle, aber auf einem Gehorsamseid bestehe; auch sei die Wahl ihres Elekten Rainald zu untersuchen. Die Vorhaltungen des Kardinals lauten, daß Rainald ohne Zustimmung des Papstes gewählt sei und nur die Subdiakonsweihe besessen habe. Der Kaiser schließt die Disputation dieses Tages mit der Bitte, der Papst möge den Cassinesern alle unrechtmäßigen Taten verzeihen, so wie er sie diesen nachsehe. Als davon die Kardinäle Papst Innozenz berichten, läßt dieser durch seinen Kapellan Benedikt den Petrus Diaconus bitten, den kaiserlichen Hof und das Kloster zu verlassen, um päpstlicher Kapellan zu werden. Das lehnt Petrus ab. Dieser disputiert inzwischen mit einem Zisterzienser über die Anhängerschaft Montecassinos zu Anaklet, die Wahl Rainalds ohne Zustimmung des Papstes, über den Papst Innozenz zu leistenden Treueid, über die Benediktinerregel, über Montecassinos Vorrang vor allen Klöstern, über den Gebrauch der Pontifikalien durch den Abt von Montecassino und über die Cassineser Tonsur. Lothar bescheinigt dem Petrus Diaconus, in allem umsichtig und klar disputiert zu haben und schließt die Diskussion dieses Tages. - Am (14.) Juli wird die Disputation zwischen Petrus und dem Zisterzienser vor Lothar fortgesetzt. Es geht um die Cassineser Consuetudines, die Petrus in einer den Kaiser überzeugenden Weise verteidigt. Nach Schließung der Sitzung bleibt Petrus auf Lothars Befehl beim Kanzler Bertolf, um Regierungsgeschäfte zu erledigen. Abends läßt sich Lothar die Taten der römischen, griechischen und ismaelitischen Herrscher vorlesen und ihre Dikta notieren. - Am (15.) Juli streiten vor Lothar abermals Petrus Diaconus und der Zisterzienser über die Beschuldigung des letzteren, die Mönche von Montecassino seien Häretiker. Als Petrus auf diesen Vorwurf heftig reagiert, wird er von Lothar zur Mäßigung ermahnt. Die Disputation wird von Patriarch Peregrin von Aquileia mit der Feststellung beendet, Petrus habe den Zisterziensermönch widerlegt. - Als am (16.) Juli Kardinal Gerhard im Namen des Papstes Innozenz kundtut, daß gemäß dem Konzil von Nikaia Schismatiker ohne Eidesleistung nicht wieder aufgenommen werden können, erklärt Lothar, er halte diese Versammlung ab, nicht um kanonistische Spitzfindigkeiten zu erörtern, sondern um Montecassino Wohlwollen bezeigen zu lassen. Seit 14 Monaten führe er für die römische Kirche einen Feldzug, auf dem er Verwandte und Vertraute verloren habe. Auch habe das Kloster nicht bei irgendeinem Gegner des Papstes, sondern bei ihm, dem Kaiser, Schutz gesucht. Wenn man ihn wegen des Klosters betrübe, dann, droht Lothar unter dem Beifall des Heeres, sei das Reich von diesem Papst geschieden und ihm Feind. Bischöfe, Erzbischöfe, der Patriarch Peregrin von Aquileia, Äbte, Grafen, Markgrafen und Fürsten, Richenza und schließlich Lothar selbst begeben sich zu Innozenz, um diesen nach seinem Standpunkt zu befragen. Die Unterredung zwischen Lothar und Innozenz, in der Lothar die Anerkennung Anaklets durch Montecassino und den Pakt der Mönche mit Roger II. damit entschuldigt, daß anders jetzt das Kloster in Trümmern läge und ihm nicht unversehrt hätte ausgeliefert werden können, endet mit dem Entschluß des Papstes, den Mönchen die Anerkennung Anaklets zu verzeihen, sofern sie diesen nebst Anhängern verfluchten und ihm selbst nebst seinen Nachfolgern Gehorsam versprächen. - Am 18. Juli geleiten auf Lothars Befehl Herzog Heinrich von Bayern, Herzog Konrad von Schwaben, (Gebhard) (Otto) von Burghausen und alle Bischöfe, Erzbischöfe, Grafen, Markgrafen, Fürsten und Herzöge des Reiches den Elekten Rainald und seine Mönche zum Papst. Rainald schwört vor den Kardinälen Anaklet und Roger von Sizilien ab und verspricht Papst Innozenz und dessen Nachfolgern Gehorsam. Nach anfänglicher Weigerung leisten die Mönche in die Hand Kardinalbischof (Drogos) von Ostia ebenfalls den Gehorsamseid, sind damit aus der Exkommunikation gelöst und werden vom Papst zum Friedenskuß empfangen. Anschließend gewährt Lothar dem Elekten Audienz und nimmt ihn und die Mönche von Montecassino unter die Kapelläne des Reiches auf.

Überlieferung/Literatur

Petrus Diaconus, Altercatio pro cenobio Casinensi, hg. E. Caspar, Petrus Diaconus und die Monte Cassineser Fälschungen, 1909 S. 255-280. Chronik von Montecassino IV, 110-115, MGH SS 34 S. 576-590. Reg.: JL 1 S. 876. Vgl. Kehr, It. Pont. 8 S. 176 Nr. *†238, *†239, *240.

Kommentar

Die Details der Disputationen beruhen allein auf den Schilderungen des Petrus Diaconus und sind darum unglaubwürdig. Zweifelhaft bis unglaubwürdig ist auch die von Petrus gebotene Chronologie. Das Datum eines Placitums, wie es in Reg. 598 überliefert wird, gibt in vergleichbaren Fällen den Zeitpunkt wieder, zu dem ein Verfahren seinen Abschluß gefunden hat; hier hingegen spinnt Petrus den Faden seiner Erzählung über das Datum des 9. Juli hinaus weiter fort. Überdies besteht in der Altercatio S. 276 und S. 278 eine Diskrepanz zwischen den von Petrus erwähnten Tageswechseln und der von ihm gebotenen Zählung der Sitzungstage. Selbst die relative Chronologie ist also unsicher. Die in der Chronik gebotene Chronologie führt bis zum 16. Juli. Der 18. Juli wird als Tag der hl. Symphorosa von Petrus absolut datiert. Ob das zu diesem Datum von Petrus erzählte Geschehen historisch ist, muß offen bleiben. Die Audienz des Petrus bei Lothar in der Nacht zum 12. Juli hält CASPAR, a.a.O. S. 194, für glaubwürdig. - Zur Verschmelzung der Gestalt Karls des Großen mit jener des Mönches Karlmann, des Helden der von Petrus gefälschten Epitome chronicorum Cassinensium, s. CASPAR, a.a.O. S. 111ff., 117ff., 194. Zur angeblich von Lothar behaupteten Gründung Montecassinos auf Grund und Boden des römischen Reiches s. CASPAR, a.a.O. S. 194f., 203. Zur Bezeichnung Montecassinos als einer camera imperialis s. Reg. 635. Der von Petrus als Kanzler bezeichnete Bertolf war Notar, vgl. PETKE, Lothar S. 63ff.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI IV,1,1 n. 599, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1137-07-10_1_0_4_1_1_616_599
(Abgerufen am 28.03.2024).