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RI III Salisches Haus (1024-1125) - RI III,2,3

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Heinrich wird von Papst Gregor VII. dazu aufgefordert, von einem weiteren militärischen Vorgehen gegen die Sachsen Abstand zu nehmen, bis eine päpstliche Gesandtschaft zur Untersuchung des Streitfalles an ihn abgeschickt worden sei.

Überlieferung/Literatur

Zu erschließen aus einem Brief Gregors VII. an die sächsischen Bischöfe und Großen vom 20. Dezember 1073 (Reg. I, 39 [MGH Epp. sel. 2, 61 f.]).

Kommentar

In dem an Erzbischof Werner von Magdeburg, Bischof Burchard von Halberstadt, Markgraf Dedi und die übrigen Fürsten Sachsens adressierten Brief ist die Rede von einer an den König gerichteten Mahnung des Papstes (Qua de re regi misimus exhortantes et ex parte apostolorum . . . eum ammonentes, . . . ). Gleichfalls werden die Sachsen aufgefordert, ihre Feindseligkeiten einzustellen, um Gregors Ziel, die Herstellung eines Friedens zwischen den Konfliktparteien, nicht zu gefährden. – Dabei wird Heinrich IV. als Herr (dominus) der Sachsen bezeichnet. – Schneider, Prophetisches Sacerdotium (1972) 70 stellt einen Zusammenhang zwischen dem demütigen Schreiben Heinrichs IV. vom November (Reg. 669) und der päpstlichen Friedensmahnung an die sächsischen Bischöfe und Großen her. – Vgl. Meyer von Knonau, Jbb. 2, 300 f.; Schneider, Prophetisches Sacerdotium (1972) 70 f.; Fenske, Adelsopposition (1977) 105; Suchan, Königsherrschaft im Streit (1997) 72 f.; Kleinen, Bischof und Reform (2004) 145; Germ. pont. 5/2 6, 223 no 41 und 489 f. no 20.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI III,2,3 n. 673, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1073-12-20_1_0_3_2_3_673_673
(Abgerufen am 29.03.2024).