RI III Salisches Haus (1024-1125) - RI III,2,3
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Heinrich betont gegenüber dem mittlerweile eingetroffenen Herzog Berthold von Kärnten, daß er dessen Herzogtum nicht anderweitig vergeben habe, weshalb es sich bei den beklagten Übergriffen Markwards (von Eppenstein) um reine Eigenmächtigkeiten gehandelt habe.
Überlieferung/Literatur
Lampert 1073 (SS rer. Germ. [1894] 153).
Kommentar
Zur Anwesenheit Bertholds von Kärnten auf der Harzburg vgl. Reg. 642. – Lamperts Darstellung über die angeblichen Auseinandersetzungen um das Kärntener Herzogtum ist freilich nicht schlüssig: Er berichtet zwar als einziger von einer Absetzung Bertholds zu Weihnachten 1072 (vgl. Reg. 619), nicht jedoch von der Versöhnung am Palmsonntag 1073 (vgl. Reg. 626), wodurch Bertholds Klage auf der Harzburg unmotiviert bleibt. Vgl. Meyer von Knonau, Jbb. 2, 818 (Exkurs I); zur diesbezüglichen Sicht Lamperts H.-W. Goetz, Herzogtum (Salier 1, 1991) 263. Jüngst folgt Parlow, Zähringer 45 und 53 wieder der Darstellung Lamperts hinsichtlich der Klage des Herzogs, nicht jedoch hinsichtlich einer vorherigen Absetzung. – Vgl. Meyer von Knonau, Jbb. 2, 249 Anm. 97; Klaar, Die Herrschaft der Eppensteiner in Kärnten (1966) 42 f. no 50 und 106 f.
Nachträge
Empfohlene Zitierweise
RI III,2,3 n. 643, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1073-08-00_2_0_3_2_3_643_643
(Abgerufen am 20.04.2024).