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RI III Salisches Haus (1024-1125) - RI III,2,3

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Heinrich begeht das Osterfest. Hier kommt es zu einer Aussöhnung mit Erzbischof Anno von Köln, der in die Verwaltung des Reiches einbezogen und mit Aufgaben im Bereich der Rechtspflege betraut wird.

Überlieferung/Literatur

Lampert 1072 (SS rer. Germ. [1894] 134 f.); hiernach V. Annonis I, 24 (SS 11, 477a).

Kommentar

Während Giesebrecht 53, 172 f. Lampert von Hersfeld weitgehend folgt, urteilt Meyer von Knonau, Jbb. 2, 151 f. weitaus zurückhaltender unter Verweis auf die Sympathie, die Lampert zeitlebens dem Kölner Erzbischof entgegengebracht hat. – Nach Meyer von Knonau, Jbb. 2, Exkurs I, 803 f. ist die hier zutage tretende Überschätzung der Rolle Annos von Köln im Reichsdienst das Ergebnis der zuvor überbewerteten Stellung Adalberts von Bremen. – Zur Würdigung von Annos Tätigkeit im Reichsdienst bei Lampert von Hersfeld vgl. Struve, Hess. Jb. f. LG 20 (1970) 107 ff. – Über die Abhängigkeit der Vita Annonis von Lamperts Charakterisierung Annos von Köln Struve, Hess. Jb. f. LG 19 (1969) 71 ff.; sowie ders., 'Als ein lewo vur din vuristin . . . ' (Festschr. H. Löwe 1978) 325 ff. – Die ersten Maßnahmen Annos von Köln richteten sich gegen jenen Egino, der die Klage gegen Otto von Northeim geführt hatte (vgl. Reg. 549); nach Lampert 1073 (SS rer. Germ. [1894] 172) wurde Egino im folgenden Jahr bei einem Raubzug aufgegriffen und geblendet, während die Anstifter zu dieser Tat, die Grafen Giso und Adalbert, mit ihren Söhnen bei einer Fehde erschlagen worden sind. – Meyer von Knonau, Jbb. 2, 151 f. mit Exkurs I, 803 f.; Jenal, Erzbischof Anno II. von Köln 2, 357–362; R. Schieffer, Erzbischöfe (Salier 2, 1991) 13.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI III,2,3 n. 602, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1072-04-08_1_0_3_2_3_602_602
(Abgerufen am 20.04.2024).