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RI III Salisches Haus (1024-1125) - RI III,2,3

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Heinrich wird von einer schweren Krankheit befallen, so daß im Kreise einiger Fürsten bereits Spekulationen über seine Nachfolge angestellt werden.

Überlieferung/Literatur

Lampert 1066 (SS rer. Germ. [1894) 103); Triumph. Remacli I, 16 (SS 11, 445 f.); ohne Ortsangabe Ann. Altah. 1066 (SS rer. Germ. [1891] 71).

Kommentar

Während die Annales Altahenses die Erkrankung Heinrichs IV. als Folge der Kometenerscheinung (vgl. Reg. 439) betrachten, sieht der Verfasser des Triumphus Remacli darin ein Gottesurteil angesichts der fortdauernden Beleidigung des hl. Remaclus. Heinrich IV. soll daraufhin Erbischof Siegfried von Mainz, den Fritzlarer Propst und Graf Ekbert zu Bürgen für eine Restitution der Abtei Malmedy an Stablo bestellt haben, doch scheiterte diese an der unverändert unnachgiebigen Haltung Annos von Köln. Vgl. Meyer von Knonau, Jbb. 1, 527 f. – Swinarski, Herrschen mit den Heiligen (1991) 117 f. führt das Bemühen Heinrichs, Malmedy rückzuerstatten, darauf zurück, daß "sehr wahrscheinlich auch der König selbst seine Krankheit mit der ‚Affäre Malmedy' in Zusammenhang brachte", sie also der zeitgenössischen Auffassung entsprechend als eine Art "Gottesstrafe" verstand; so auch Jenal, Erzbischof Anno II. von Köln 1, 78 ff. – Vgl. Meyer von Knonau, Jbb. 1, 524; Vogtherr, Der König und der Heilige (1990) 13; Dt. Königspfalzen 1. Hessen 477 f. no 10.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI III,2,3 n. 443, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1066-05-00_3_0_3_2_3_443_443
(Abgerufen am 29.03.2024).