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RI III Salisches Haus (1024-1125) - RI III,2,3

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Heinrich wird von den versammelten Fürsten unter Führung der Erzbischöfe Anno von Köln und Siegfried von Mainz überraschend gezwungen, Erzbischof Adalbert von Bremen-Hamburg aus seiner Funktion eines königlichen Ratgebers zu entlassen, worauf dieser unter königlichem Schutz die Flucht ergreift.

Überlieferung/Literatur

Lampert 1066 (SS rer. Germ. [1894] 101 f.); Ann. Weissenb. 1066 (SS rer. Germ. [1894] 53); Adam Brem. III, 47 (SS rer. Germ. [1917] 190 f.); Cod. Lauresh. c. 126 (Glöckner 394).

Kommentar

Kritische Sichtung der Quellen bei Jenal, Erzbischof Anno II. von Köln 2, 303 ff., der 294 ff. auf die überproportionale Einflußnahme Adalberts im Jahre 1065 hingewiesen hat und 304 f. Anm. 7 die Vermutung äußert, daß Adalbert von den Vorkommnissen nicht vollkommen überrascht gewesen sein dürfte. Jedenfalls vermochte Adalbert seine Ansprüche auf das Kloster Lorsch (vgl. Reg. 415. 417. 422. 423. 424. 428. 429) auch militärisch nicht durchzusetzen. – Ausführlichster Bericht bei Lampert, der als einziger von einer angeblichen Flucht Heinrichs IV. berichtet. – Die führende Rolle Annos, wie sie auch durch die Machtverhältnisse der folgenden Jahre nahegelegt wird, schildert als allgemeines Gerücht besonders Adam Brem. III, 55 (SS rer. Germ. [1917] 199), während die Ann. Weissenb. 1066 (SS rer. Germ. [1894] 53) – möglicherweise aus ihrem geographischen Horizont heraus – eher auf Siegfried von Mainz abheben, was Seibert, Libertas und Reichsabtei (Salier 2, 1991) 547 so übernimmt (Datierung auf exakt 12. Januar jedoch nicht mit den Quellen vereinbar). – Als Motiv nennen die Quellen übereinstimmend den übergroßen Einfluß Adalberts, den dieser zur Aneignung von Reichsgut mißbraucht habe, mit Ausnahme von Adam Brem. III, 47 (SS rer. Germ. [1917] 190 f.), der die Reichsfürsten der Verfolgung persönlicher Interessen bezichtigt. – Chronologisch irrig erwähnt Frutolf 1068 Vorwürfe gegen Adalbert, wonach dieser Schuld daran trage, daß der jugendliche Heinrich IV.  Zwietracht im Reich hervorgerufen habe. –  Nach Althoff, Heinrich IV. (2006) 61 ff. berührte die Bevorzugung nur eines Ratgebers "Grundfesten mittelalterlichen Herrschaftsverständnisses", denn sie bedeutete eine "Verweigerung der Beratung mit allen Großen, die Anspruch auf eine Beteiligung an den Verfahren der Willensbildung erhoben", was letztlich zu der "heftigen Reaktion der Betroffenen" geführt habe. – Der Zufluchtsort Erzbischof Adalberts vor einer möglichen Rache der Billunger dürfte Lochtum (ö. Goslar) gewesen sein, da ihm Goslar nicht mehr sicher schien. Vgl. Berges, Geschichte des Werla-Goslarer Reichsbezirks (Deutsche Königspfalzen 1, 1963) 129 f. – Vgl. Meyer von Knonau, Jbb. 1, 488 f.; May, Regesten d. Erzbischöfe von Bremen 321; Oediger, Regesten d. Erzbischöfe von Köln 953; Glaeske, Erzbischöfe von Hamburg-Bremen (1962) 72 f.; Kaminsky, Studien zur Reichsabtei Corvey (1970) 77; Wehlt, Reichsabtei und König (1970) 59; Jenal, Erzbischof Anno II. von Köln 2, 303 ff.; Lammers, in: Geschichte Schleswig-Holsteins 4/1, 178; R. Schieffer, in: Rheinische Geschichte 1/3, 128; Johanek, Erzbischöfe von Hamburg-Bremen (Salier 2, 1991) 101; Vogtherr, Reichsklöster Corvey, Fulda und Hersfeld (Salier 2, 1991) 444; Seibert, Libertas und Reichsabtei (Salier 2, 991) 547 f.; Schubert, Geschichte Niedersachsens 2/1 (1997) 225; Althoff, Noch einmal zu den Vorwürfen gegen Heinrich IV. (VuF 69, 2009) 259 f.

 

 

Verbesserungen und Zusätze (2018):

Nachtrag Kommentar: Vielleicht bezieht sich auf das Ereignis auch Bernold zu 1064 (SS n. s. 14, 197 [zweite Fassung]: Magna seditio facta est inter Adalbertum Haminburgensem archiepiscopum et principes regni) = Bernold zu 1064 (SS 5, 428 = SS. n. s. 14, 392). Vgl. Robinson in der Edition Bertholds 392 Anm. 32 (Schriftl. Hinweis von Dr. Daniel Föller, Frankfurt am Main).

Nachträge

Nachträge (1)

Nachtrag von Daniel Föller, eingereicht am 27.11.2012.

Möglicherweise bezieht sich auf dieses Ereignis auch der kurze Eintrag bei Bernold 1064 (MGH SS rer. Germ. NS [2003] 392 über den Konflikt Adalberts mit den "principes regni" (die Alternative wäre der Konflikt mit den Billungern [May, Regesten d. Erzbischöfe von Bremen 289; Hartmann, Konstruierte Konflikte], die hier aber kaum mit den "principes regni" gemeint sein dürften). Vgl. auch May, Regesten d. Erzbischöfe von Bremen 321, der diese Quelle in seinem Regest anführt. Obwohl sich dies letztlich nicht sicher entscheiden läßt und die Notiz nicht gerade ausfürlich ist, gehört sie in meinen Augen doch in die Quellenliste des Regests.

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Empfohlene Zitierweise

RI III,2,3 n. 431, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1066-01-13_1_0_3_2_3_431_431
(Abgerufen am 19.04.2024).