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RI III Salisches Haus (1024-1125) - RI III,2,3

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Auf einer unter Beteiligung der Erzbischöfe (Siegfried) von Mainz und (Gebhard) von Salzburg sowie weiterer Bischöfe und Herzöge abgehaltenen Reichsversammlung wird zur Entspannung des Verhältnisses zur römischen Kurie die Entsendung einer Gesandtschaft beschlossen, mit deren Leitung nach anfänglicher Weigerung Erzbischof Annos von Köln Herzog Otto von Bayern betraut wird.

Originaldatierung:
(post octavas epiphaniae)

Überlieferung/Literatur

Erwähnt in einem Brief Erzbischof A(nnos) von Köln an Papst A(lexander II.) (Giesebrecht53, 1258 f. Dokumente A no 5).

Kommentar

Unter dem Einfluß Annos von Köln scheint Heinrich IV. zur Anerkennung Alexanders II. bereit gewesen zu sein. Offenbar bestanden am deutschen Hofe jedoch eingedenk des eigenmächtigen Handelns des Kölner Erzbischofs auf der Synode zu Mantua (Reg. 335) Bedenken gegen eine neuerliche Legation desselben, so daß schließlich Herzog Otto von Bayern mit dieser Aufgabe betraut wurde. – Nach Meyer von Knonau, Jbb. 1, 492 f. sei es Heinrich IV. durch geschickte Ausnutzung der Meinungsverschiedenheiten der Großen gelungen, ein größeres Maß an Selbständigkeit zu erlangen. In diesem Sinne auch Jenal, Erzbischof Anno II. von Köln 2, 306 Anm. 14, der aus der Verlagerung der Entscheidungsfindung auf mehrere Reichsbischöfe eine größere Selbständigkeit des jungen Königs ableitet. – Vgl. Meyer von Knonau, Jbb. 1, 490 f.; Oediger, Regesten d. Erzbischöfe von Köln 954; Jenal, Erzbischof Anno II. von Köln 2, 306 ff.; Germ. Pont. 7, 65 f. no 177; Parlow, Zähringer 38; Borchert, Herzog Otto von Northeim (2005) 68 ff.; Canossa 1077. Erschütterung der Welt 2. Katalog 116 no 101 [T. Struve].

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI III,2,3 n. 432, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1066-01-00_1_0_3_2_3_432_432
(Abgerufen am 29.03.2024).