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RI III Salisches Haus (1024-1125) - RI III,2,3

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Auf einer Fürstenversammlung wird die durch die Beteiligung Erzbischof Adalberts von Bremen an der Reichsregierung erfolgte Neuordnung der Regentschaft gebilligt.

Kommentar

Eine Zusammenkunft zahlreicher geistlicher und weltlicher Großer in Allstedt ist durch die hier ausgestellten DD. 102. 103 (Reg. (n. 288). Reg. (n. 289)) bezeugt. Erwähnt werden die Erzbischöfe Anno von Köln, Adalbert von Bremen und Siegfried von Mainz, Bischof Burchard von Halberstadt, Markgraf Otto (von Meißen) sowie weitere namentlich nicht genannte Bischöfe, Herzöge, Markgrafen und Grafen. – Obgleich in den Quellen hierfür nähere Hinweise fehlen, dürfte es als wahrscheinlich gelten, daß die Neuordnung der Regentschaft in Allstedt beschlossen bzw. förmlich gebilligt wurde. Während Giesebrecht 5 3, 1104 Anm. zu 95 die Entscheidung hierüber allein der Fürstenversammlung einräumte, vermutete Meyer von Knonau, Jbb. 1, 335, daß eine Absprache der beiden Hauptbeteiligten vorausgegangen sei. – Ziese, Wibert von Ravenna 25 bezieht die von Bonizo, Ad amic. VI (Ldl 1, 596) im Anschluß an die Bestellung Annos zum Reichsregenten durch eine Fürstenversammlung (curia) erwähnte Absetzung des italienischen Kanzlers Wibert (deponentesque Guibertum, Italici regni Gregorium Vercellensem constituere cancellarium) auf die Versammlung zu Allstedt; vgl. die Bemerkungen zu Reg. (n. 288). – Vgl. Meyer von Knonau, Jbb. 1, 334 f.; Giesebrecht 5 3, 95; Glaeske, Erzbischöfe von Hamburg-Bremen (1962) 65 f.; Lammers, in: Geschichte Schleswig-Holsteins 4/1, 175 ff; sowie Kilian, Itinerar 27.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI III,2,3 n. 290, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1063-06-24_1_0_3_2_3_290_290
(Abgerufen am 19.03.2024).