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RI III Salisches Haus (1024-1125) - RI III,2,3

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Heinrichs Mutter, die Kaiserin Agnes, verzichtet nach dem Attentat von Kaiserswerth zunächst auf eine weitere Beteiligung an der Reichsregierung und zieht sich auf ihre Güter zurück, um sich fortan einem religiösen Leben zu widmen.

Überlieferung/Literatur

Ann. Altah. 1062 (SS rer. Germ. [1891] 59); Lampert 1062 (SS rer. Germ. [1894] 80 f.).

Kommentar

Der Altaicher Annalist erwähnt erst in diesem Zusammenhang die Absicht der Kaiserin Agnes, den Schleier zu nehmen (vgl. Reg. (n. 231)). – Die Nachricht vom Verzicht der Kaiserin Agnes wird von einigen Quellen irrtümlich mit deren Entschluß, sich nach Fruttuaria (Berthold SS 5, 272; Frutolf 1056 = Otto Frising., Chron. VI,34 SS rer. Germ. [1912] 302) bzw. nach Rom (Frutolf 1069; Sigeb. Gembl. SS 6, 360 f.) zu begeben, in Zusammenhang gebracht. Lampert (SS rer. Germ. [1894] 81) zufolge soll ihr Entschluß, sich ins Kloster zurückzuziehen, bereits bald nach den Ereignissen von Kaiserswerth gefallen sein. Vgl. Reg. (n. 254). – Daß die Resignation der Kaiserin Agnes jedoch keinen vollständigen Rückzug aus den Reichsgeschäften bedeutete, hat Erdmann, NA 49 (1932) 343 und ders., Studien 30 Anm. 2 unter Hinweis auf die Fortdauer ihrer Auseinandersetzungen mit Gunther von Bamberg (Reg. (n. 275)) dargetan. Wie aus ihrer Petition in D. 95 (Reg. (n. 271)) hervorgeht, scheint sich Agnes im November 1062 noch einmal an den Hof nach Regensburg begeben zu haben. Sie ist erneut im Januar (Reg. (n. 320). Reg. (n. 321). Reg. (n. 323)) und Juli 1064 (Reg. (n. 337–339)) am Hofe nachweisbar, wo sie auch wieder Einfluß auf die Reichsregierung gewann (Reg. (n. 349)). – Vgl. Meyer von Knonau, Jbb. 1, 280 f.; Bulst-Thiele, Kaiserin Agnes 81 f.

 

 

Verbesserungen und Zusätze (2018):

Nachtrag Kommentar: Vgl. Black-Veldtrup, Kaiserin Agnes (1995) 348-385, welche (376) davon ausgeht, die Ereignisse von Kaiserswerth hätten „Agnes’ Position … nicht berührt; sie blieb nach der Schleiernahme [vgl. Reg. 231] ebenso wie nach Kaiserswerth die unangefochtene Regentin, die dem gleichfalls unangefochtenen Thronfolger Heinrich IV. die Herrschaft sicherte.“ Vgl. dagegen Zey, Vormünder und Berater Heinrichs IV. (VuF 69, 2009) 99, die allerdings nicht auf Black-Veldtrups Argumente eingeht. Dies., Frauen und Töchter der salischen Herrscher, in: Salier, Reich und Niederrhein (2008) 71 f. betont wiederum, „daß sie sich nicht vollständig aus der Verantwortung für ihren Sohn zurückzog, …“

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI III,2,3 n. 253, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1062-04-00_2_0_3_2_3_253_253
(Abgerufen am 19.04.2024).