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RI III Salisches Haus (1024-1125) - RI III,2,3

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Nach dem Tode des Markgrafen Wilhelm (von Meißen) nimmt dessen Bruder Otto (von Orlamünde) die Mark in Besitz. Dieser vermag sich die Lehen von der Mainzer Kirche nur durch die Zusage zu sichern, künftig von seinen Besitzungen in Thüringen den Zehnten zu entrichten; darüber hinaus soll er sich dazu bereit gefunden haben, in diesem Sinne auch auf die übrigen Thüringer einzuwirken.

Überlieferung/Literatur

Lampert 1062 (SS rer. Germ. [1894] 79); vgl. Annal. Saxo 1060 (SS 6, 693).

Kommentar

Markgraf Wilhelm von Meißen, der sich während seiner Gefangenschaft (Reg. (n. 202)) mit der ungarischen Königstochter Sophie verlobt hatte und daraufhin in die Heimat entlassen worden war, starb vermutlich im Frühjahr 1062 auf dem Wege nach Ungarn (Meyer von Knonau, Jbb. 1, 294 mit Anm. 111). – Da Otto in dem verunechteten D. 91 vom 21. September (Reg. (n. 265)) als Markgraf bezeichnet wird, darf geschlossen werden, daß die Übernahme der Mark durch denselben die Billigung des neuen Reichsregenten Anno von Köln gefunden hat – Über den durch die Mainzer Zehntforderungen ausgelösten thüringischen Zehntstreit und dessen Darstellung bei Lampert vgl. E. Ausfeld, Lambert von Hersfeld und der Zehntstreit zwischen Mainz, Hersfeld und Thüringen (1879) 39 ff; Struve, Hess. Jb. f. LG 19 (1969) 46 ff. und 20 (1970) 76 ff. – Vgl. Meyer von Knonau, Jbb. 1, 294 f.; sowie M. Hermann, Siegfried I., Erzbischof von Mainz (1889) 11 f.; F. Philippi, Zehnten und Zehntstreitigkeiten, MIÖG 33 (1912) 407 ff; K. Lübeck, Zehnten und Zehntkämpfe, Archiv f. kath. Kirchenrecht 118 (1938) 455 f.; H. Patze, Die Entstehung der Landesherrschaft in Thüringen 1 (1962) 106; K.-U. Jäschke, Studien zu Quellen und Geschichte des Osnabrücker Zehntstreits, AfD 9/10 (1963/64) 280; Rudolph, Erzbischof Siegfried von Mainz (1973) 38.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI III,2,3 n. 264, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1062-00-00_1_0_3_2_3_264_264
(Abgerufen am 20.04.2024).